Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 101

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Wird die Aufnahme in eine Liste erstmalig beantragt, sind die aktuelle Rechtsgrund­lage, die Bestätigungen des Wirtschaftsprüfers für die vorangegangen drei Wirtschafts­jahre oder Bestätigungen zur Vergabe des Österreichischen Spendengütesiegels und die Daten, unter der die Körperschaft im Zentralen Vereinsregister oder im Firmenbuch erfasst ist, dem Finanzamt zu übermitteln “

Begründung

1. Die Einschränkung der begünstigten Zwecke auf mildtätige Zwecke in der EU und im EWR, die Armutsbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie Zwecke in Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen führt dazu, dass eine Reihe von Organisationen, die wertvolle Arbeit für die Menschen und die Gesell­schaft leisten, von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen werden.

So ist der Ausschluss von Umwelt- und Tierschutz eine bedenkliche Vorgangsweise und kann nicht mit dem Hinweis auf ökonomische Prioritätensetzungen begründet wer­den, da dieser Bereich in Summe nur 8% des Gesamtspendenvolumens von rund
400 Millionen Euro ausmacht.

Ebenso ist eindeutig sicherzustellen, dass der Einsatz für Menschenrechte und Ge­sundheit auch außerhalb der Grenzen Europas als begünstigter Zweck im Gesetz ver­ankert wird.

Auch die Ziffern 2 (Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, insbe­sondere durch die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung) und 3 (Erhaltung der Umwelt und der Schutz natürlicher Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung) des § 1 EZA-Gesetzes sollen als integrale Bestandteile der österreichischen EZA-Politik als begünstigte Zwecke be­rücksichtigt werden.

2. Die in der Regierungsvorlage enthaltene Bestimmung, auch rückwirkend zu prüfen, führt zu hohen Kosten bei den Organisationen. Es handelt sich dabei um eine weit um­fangreichere Prüfung als die bereits jetzt durchgeführten Prüfungen für Jahresab­schlüsse oder das Spendengütesiegel. Insgesamt würde diese Bestimmung dazu füh­ren, dass die Organisationen rückwirkend drei Mal geprüft werden: Jahresabschluss, Spendengütesiegel und Spendenabsetzbarkeit. Daher sollen die für die Vergabe des Österreichischen Spendengütesiegels durchgeführten Prüfungen anerkannt werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.56.18

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Selbstverständlich be­weist die Regierung Mut und auch Weitblick, vor allem aber auch eine realistische Ein­schätzung dessen, was sich in dieser Welt gerade abspielt. Daher auch diese Steuer­reform – ich komme auf die zwei Konjunkturpakete noch kurz zu sprechen –, die dem Hohen Hause vorgelegt wurde. Wir werden dies sehr gerne beschließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Asiatische Entwicklungsbank hat ges­tern geschätzt, dass bisher eine Jahresweltwirtschaftsleistung durch die Krise vernich­tet wurde. 40 000 Milliarden €! Die Deutschen berichten in diesen Tagen, dass ihre Ex­porte im Jänner um 20 Prozent zurückgegangen sind. In China sind es 26 Prozent, in Japan spricht man von weit über 30 Prozent. Das muss für ein Exportland wie Öster­reich – 60 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes erwirtschaften wir im Ausland durch Exporte von Waren und Dienstleistungen – mehr als ein Alarmsignal sein.

 


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