Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 132

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tionsparteien, zu stimmen, weil es dadurch zu einer europarechtskonformen Regelung im Bereich der Anlegerentschädigung käme. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Stummvoll hat bereits darauf hingewiesen, dass wir auf die Eigenfinanzierung der Branche setzen und der Staat nur zum Schluss, nämlich nur dann, wenn es zu einem Großschadensfall kommt, zur Mitfinanzierung eingeladen wird oder sich daran beteiligt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Konsumentenschützer sind wir natürlich momentan mit zahlreichen Problemen konfrontiert. In einem Punkt gebe ich dem BZÖ recht: dass wir viele Probleme haben, die wir noch lösen müssen. Aber wir haben dazu im Haus ja einstimmige Beschlüsse gefasst. Ich nenne nur die Stich­wörter, die jeder kennt: Probleme mit Meinl, Probleme mit AWD, Probleme mit der Constantia Bank und Probleme mit den Fremdwährungskrediten. Ein ganz großes Pro­blem ergibt sich meiner Meinung nach immer noch bei den Finanzprodukten im euro­päischen Bereich.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen auf europäischer Ebene eine Regulierung aller Finanzmarktprodukte und eine Regulierung aller Stand­orte. Schaffen wir das nicht gemeinsam, wird es immer wieder entsprechende Proble­me geben, denn es ist eine kriminelle Energie von Anbietern vorhanden, denen Anle­ger, ob Großanleger oder Kleinanleger, völlig egal sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wird heute ein guter Beschluss für die österreichischen Anleger – und ich lade Sie ein, dieser Regierungsvorlage zuzustim­men. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.26.57

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich kann mich der Argumentation des Ausschussvorsitzenden Dr. Stummvoll hinsichtlich des Hauptpunktes der TOP 7 bis 10, also des Tagesordnungspunktes 7, vollinhaltlich anschließen. Stummvoll hat das Vier-Säulen-Modell erklärt.

Was bleibt aber wesentlich anzumerken? – Dass wir hier trotz aller Bemühungen um den Anlegerschutz einen Deckel einziehen. Ich glaube, das ist nicht unerheblich, wenn wir uns das kurz vergegenwärtigen, dass wir bei allem Trachten nach Konsumenten­schutz und AnlegerInnenschutz schon auch immer ein Auge auf größere Zusammen­hänge haben müssen, die da wären, dass der Staat, was ja am Schluss wieder alle Leute sind, nicht jegliches Risiko abdecken kann und auch nicht darf. (Abg. Hornek nickt.)

Diese Aktionen haben wir ja gehabt: isländische Banken, die 10 Prozent Zinsen ver­sprechen, und alle laufen hin. Irgendwann muss derjenige, der sich 10 Prozent Zinsen versprechen lässt, auch zur Kenntnis nehmen, dass besonders hohe Versprechen in der Regel und nach aller Vernunft auch mit besonders hohen Risken verbunden sind.

Da kommen wir nicht umhin, uns das öfters vor Augen zu führen, denn wir haben hier im Haus noch schwierigere Dinge zu lösen, allerdings nicht heute. Deshalb ist diese Deckelung so sinnvoll. Und es wird auch langfristig sinnvoll sein, dass man nach dem Auslaufen des Bankenpakets – wir hoffen ja alle, dass das irgendwann einmal nicht mehr notwendig ist – in etlichen Facetten, aber auch in der Frage der Sicherung der Spareinlagen wieder einen oberen Deckel findet. Bei einer Regelung von 20 000 €, oder sollen es dann von mir aus 50 000 € sein, sind ja ohnehin über 90 Prozent der Einlagen und damit auch der Personen erfasst.

 


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