als ungute Auflage, als Mühsal, sondern wirklich als Chance, gemeinsam auf ein Ziel zuzugehen, Menschen mit einzubinden, Betriebe mit einzubinden. Ich verstehe sie als Chance, Information zu verbreiten, aber auch als Behörde, als Ministerium, als Staat, als Regierung und als Parlament Information zu bekommen, Information, zu der wir vielleicht sonst keinen Zugang gehabt hätten.
Mein Staatsverständnis sagt mir auch, dass immer alle eingeladen sein sollten, zum Gemeinwohl beizutragen. Das kann man mit einem ernst gemeinten partizipativen Prozess, und ich schätze es sehr, wenn sich viele Menschen über Stunden zivilgesellschaftlich engagieren. In diesem Sinne möchte ich auch unser Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz verstanden wissen, also überhaupt nicht als ein Behinderungsinstrument, sondern als Beteiligungsinstrument, als Instrument der Abwägung unterschiedlicher Interessen im Sinne einer gesunden Umwelt.
Wir haben als Staat eine ganze Menge Möglichkeiten, Menschen einzuladen, zu partizipieren. Es ist wichtig, ein sinnvolles Verhältnis zu finden, um Einladungen auszusprechen, niemanden auszuschließen, Menschen zu informieren, aber sie auch nicht mit Information zuzuschütten, sodass keiner mehr klar sehen kann, wo eigentlich der Kern des Problems liegt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
In diesem Sinne möchte ich auch einfordern: Wir haben die Aarhus-Richtlinie in Österreich noch nicht komplett umgesetzt, nämlich in dem Teil, wo es darum geht, dass Menschen im Beteiligungsprozess auch Zugang zu Gerichten finden sollen. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Wir sollten diese Diskussion auch zum Anlass nehmen, auch diese dritte Säule der Aarhus-Richtlinie ins österreichische Recht zu implementieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
17.44
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Wir haben heute die besondere Gelegenheit, die uns die Grünen verschaffen, den Herrn Bundesminister und seine Spitzenmitarbeiter hier zu haben und zum Thema Wasser zu reden. Das ist eine gute Gelegenheit, in zweifacher Hinsicht Danke zu sagen. Zuerst einmal den Mitarbeitern des Hauses, die in den letzten Jahren sehr fleißig und sehr eifrig an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet haben.
Ein zweites Danke – und das sage ich mit großer Freude – geht an unseren Umweltminister. Unser Niki Berlakovich hat in Brüssel Großartiges geleistet! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)
Ich werde das Minister Berlakovich heute noch ein paar Mal sagen. Ich freue mich bei jeder Gelegenheit immer wieder, weil ich weiß, dass es ihm gelungen ist, in Brüssel, in der Dynamik der Sitzung die Dinge umzudrehen und in unserem Sinne den Beschluss zur Gentechnikfreiheit in Österreich durchzusetzen. Das ist schon etwas Besonderes, und dafür ist ihm auch ganz Österreich dankbar vom ganz linken bis vielleicht sogar auch zum rechten Spektrum der Republik. Und das ist schon eine klasse Geschichte.
Liebe Frau Abgeordnete Brunner, ich freue mich, dass auch Sie ihm diesbezüglich besonders gratuliert haben. Da sind wir endlich einmal beieinander. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)
Nun zum eigentlichen Thema, zur Wasserrahmenrichtlinie, die uns in Österreich nicht am linken Fuß erwischt hat, sondern in stabiler Haltung, weil wir mit dem Wasserrecht in Österreich eine sehr gute Handhabe haben. Wir haben mit dem alten Wasserrechts-
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