Das sehen wir als echtes Manko, und da sieht man auch deutlich, dass Ihnen offensichtlich der ökologische Gewässerschutz – außer Lippenbekenntnissen – nicht wirklich etwas wert ist. (Beifall bei den Grünen.)
Einige Kollegen haben die Schnittstelle Raab angesprochen. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan würde bedeuten, für jedes einzelne Fließgewässer auch einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzubereiten. Dort sind Sie auch zuständig gewesen, und an diesem Beispiel zeigt sich auch, dass übergreifendes Zusammenarbeiten über die Ländergrenzen hinweg notwendig ist, und zwar sowohl über Bundesländergrenzen als auch über nationale Grenzen. Da sind Versäumnisse vorhanden, hinsichtlich derer ich mir erwarte, dass Sie gerade in diesem Bereich wirklich aktiv werden und auch alle Ihre Konzepte auf den Tisch legen.
Worum geht es im Kern? – Es geht um mehrere Schnittstellen, meine Damen und Herren. Es geht einerseits um die Verbesserung der Fließgewässer, es geht um den Grundwasserzustand. Da haben Sie schon recht, freilich sind wir alle dafür, das österreichische Wasser hochleben zu lassen, aber es braucht auch die notwendigen Maßnahmen dazu. Es gilt, das Grundwasser zu verbessern und nicht zu versäumen, Maßnahmen im Grundwasserschutz zu setzen – Kollege Schultes hat das so abfällig weggewischt –, damit auch jenes Wasser endlich wieder trinkbar wird, das jetzt nur mit Ausnahmeverordnungen in Österreich in Verkehr gebracht werden darf. Es geht um Sanierung auch hier, um Trinkwassersanierung. Der Kollege Gaßner weiß das sehr gut. Er ist lange Zeit Bürgermeister in so einer Region gewesen. Das sind Hausaufgaben, die wir auch machen müssen.
Die Herausforderungen der Zukunft, Herr Bundesminister, sind nicht unbekannt: Klimaschutzmaßnahmen, Hochwasserschutz. Auch das ist ein wesentlicher Aspekt im Rahmen dieser Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne.
Ich sage ja nicht, dass es gar keine Instrumente gibt. Ich bin auch froh, dass wir ein solches Förderinstrument – auch auf Druck der Grünen – umgesetzt haben, nämlich im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes die Förderung der Ökologisierung von Fließgewässern. Ja, das gibt es. Das wird in der Österreichischen Kommunalkredit im Bereich der Wasserwirtschaft behandelt und durchgeführt.
Aber in welchem Gesamtkontext, in welcher Inszenierung bewegt sich dieses Instrument? – Herr Bundesminister, Sie haben keine Antworten darauf gegeben. Die Zielbestimmung, Zielkonflikte gerade auch im Bereich des Kraftwerksbaus haben Sie jetzt wirklich mehr als umschifft.
Ich kann nur klipp und klar sagen: Wir stehen für den Schutz der letzten freien Fließgewässerstrecken – das sind gerade einmal 3 bis 5 Prozent in Österreich –, und es ist unabdingbar, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in aller Konsequenz auch für diese Projekte umgesetzt werden. Es ist nicht möglich, dass hier mit Ausreden hantiert und Dinge miteinander verwischt werden. Es geht um eine zügige Abwicklung dieser Verfahren, aber die volle Einbindung der Bevölkerung, die muss gewahrt bleiben, die muss erhalten werden. Und da sind Sie säumig, Herr Bundesminister.
Und noch etwas: Bei der nächsten Anfragebesprechung halten Sie bitte auch jene Usancen dieses Hauses ein, dass Sie gleich nach der ersten Rednerin, die das begründet und darstellt, Ihre Stellungnahme abgeben, damit alle Abgeordneten die Gelegenheit haben, auf Ihre Argumente einzugehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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