Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 220

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Wir verhalten uns da solidarisch und leisten auch unseren Beitrag für diese europawei­te Maßnahme. Ich glaube, dass sie auch durchaus ökologisch sinnvoll ist. Ich glaube, man kann getrost davon ausgehen, dass Autos, die heute gekauft werden, in 99,8 Pro­zent der Fälle ökologisch besser sind als jene, die vor 13, 14 oder 15 Jahren gekauft wurden.

Ich glaube auch, dass es sozial durchaus treffsicher ist, weil ich davon ausgehe, dass Menschen, die ein Auto haben, das 13 Jahre alt ist und einen Restwert von 1 500 € hat, nicht unbedingt zur gehobenen Einkommensklasse gehören. Ich glaube auch, dass es aus europäischer Sicht ökonomisch sinnvoll ist, das zu machen. Man sieht nämlich, dass jene Länder, die das bereits eingeführt haben – jedes Land ein bisschen anders –, sehr erfolgreich damit waren und diese Maßnahmen dort zumindest kurzfris­tig zu deutlichen Absatzsteigerungen geführt haben.

Die österreichische Zulieferindustrie ist natürlich abhängig – nicht vom österreichi­schen, sondern vom europäischen Markt. Insofern ist es vernünftig, dass wir uns hier solidarisch verhalten. All jene, die sagen, dass die deutsche Ökoprämie unserer Zulie­ferindustrie mehr nützt als die österreichische, haben recht. Aber glauben Sie mir, in europäischen Fragen haben wir in der Vergangenheit schon oft die Solidarität anderer gebraucht und werden sie in Zukunft noch oft genug brauchen. Insofern können wir da durchaus solidarische Maßnahmen setzen.

Zur Frage, ob man stattdessen die NoVA aussetzen sollte: ein klares Nein. Dass hier die Höhe auch nicht so weit geht wie in der Frage der Ökoprämie, wurde bereits darge­legt, aber es würde andererseits auch der ökologische Effekt fehlen.

Wie bereits im Finanzausschuss angekündigt, hat in der Zwischenzeit, am Freitag, der Datenschutzrat getagt, und wir haben bereits angekündigt, dass es da eventuell einen Abänderungsantrag geben wird. Ich darf diesen hiermit einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Jan Krainer, dass in zweiter Lesung beschlossen werden möge, das Ökoprämiengesetz wie folgt zu ändern:

1. In § 5 im Abs. 2 wird der Satz „Die Sozialversicherungsnummer darf vom Fahrzeug­händler ausschließlich zur Antragstellung beim zuständigen Finanzamt verwendet wer­den. Eine Erfassung der Sozialversicherungsnummer durch den Fahrzeughändler außerhalb von FinanzOnline ist nicht zulässig.“ angefügt.

2. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Strafbestimmung

§ 6a. Bei rechtswidriger Verwendung der Sozialversicherungsnummer gelten die §§ 51 und 52 des Datenschutzgesetzes.“

*****

Hiermit wird der Stellungnahme des Datenschutzrates Rechnung getragen (Abg. Dr. Lichtenecker: Noch einmal!), nämlich dahin gehend, dass es hier auch kein­en Missbrauch dieser Nummern gibt.

Ich ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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