Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 221

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage (92 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz), in der Fassung des Finanz­ausschussberichtes (137 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Ökoprämiengesetz wird wie folgt geändert:

1. In § 5 im Abs. 2 wird der Satz „Die Sozialversicherungsnummer darf vom Fahrzeug­händler ausschließlich zur Antragstellung beim zuständigen Finanzamt verwendet wer­den. Eine Erfassung der Sozialversicherungsnummer durch den Fahrzeughändler außerhalb von FinanzOnline ist nicht zulässig.“ angefügt.

2. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Strafbestimmung

§ 6a. Bei rechtswidriger Verwendung der Sozialversicherungsnummer gelten die §§ 51 und 52 des Datenschutzgesetzes.“

Begründung

Es soll im Interesse des Datenschutzes ausdrücklich sichergestellt werden, dass eine Erfassung der Sozialversicherungsnummer durch den Fahrzeughändler außerhalb von FinanzOnline nicht statthaft ist.

Zur Rechtsklarheit wird in § 6a auf die §§ 51 und 52 des Datenschutzgesetzes hinge­wiesen. Eine rechtswidrige Verwendung der Sozialversicherungsnummer ist jedenfalls als Tatbestand dieser genannten Normen zu werten.

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


18.56.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Wirtschafts­minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ehrlicherweise müssten Sie sagen, dass das, was wir hier jetzt beschließen sollen, eine wahre Steuergeldverbren­nungsaktion ist, denn – ich zitiere erstens den Obmann der Wirtschaftskammer Bur­genland, Peter Nemeth –: „Dem Kfz-Handel geht es besser, als manche glauben“.

Warum machen Sie dann eine Steuergeldverschwendung sondergleichen? Diese 50, 60 Millionen € brauchen wir dringend im Bildungsbereich, im Sanierungsbereich, bei der Wärmedämmung et cetera! Warum machen Sie das, wenn es der Autohandel doch gar nicht notwendig hat? Es ist nämlich eine reine Autohandel-Förderprämie. Ihre Be­zeichnung „Ökoprämie“ ist ohnehin die größte Beleidigung jedes Menschen, der eini­germaßen Hausverstand hat! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister, Herr Staatssekretär, wie kann man zu einer Verschrottungsprämie, die auf europäischem Niveau nur Verschrottungsprämie heißt, „Ökoprämie“ sagen, da es doch ökologisch, CO2-mäßig kontraproduktiv ist, wenn ein altes Auto verschrottet und


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