sonstiger Ansprüche an den Rechtsschutz – Verfahren so einfach zu machen, wie wir das in Europa schon längst gebraucht hätten.
Wir brauchen viel mehr Bereiche, wo Arbeiten und Wirtschaften in Europa einfacher wird. Daher auch in diesen Bereichen ein vorbehaltloses Bekenntnis zur EU beziehungsweise dazu, in unseren Bemühungen hiefür nicht nachzulassen. Auf der anderen Seite sollten uns die Erwägungen zu diesen Verordnungen nachdenklich machen, was wir uns in Österreich an überbordender Bürokratie nach wie vor leisten.
In den Erwägungsgründen zu den diesem Gesetz zugrunde liegenden Verordnungen steht drinnen, wie viel an sinnlosem, niemals irgend jemandem nützendem Bürokratieaufwand wir zum Schaden für die Beschäftigung und das Wachstum in diesem kleinen Gebiet weiterhin aufrechterhalten. Solange wir ein Mehr in Europa in der Wirtschaft noch nicht haben, sollten wir das daher national in Österreich umsetzen.
Ich bringe hiezu ein paar Beispiele. Wenn an den Fachhochschulen Vortragende, die auch nur eine einzige Stunde im Jahr an einer Fachhochschule unterrichten, als Dienstnehmer qualifiziert werden und die Gesamtsumme aller Dienstnehmer einer Fachhochschule zur Berechnung dessen herangezogen wird, wie viele Wickelplätze die Fachhochschule haben muss, und wenn eine einzige Fachhochschule in Österreich aufgrund dieser Bestimmungen Wickelplätze für 600 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vorsehen muss, wenn unsere Unternehmen Berichtspflichten haben, die eine Arbeitskraft zum Teil einen halben Arbeitstag, und zwar jede Woche, beschäftigen, dann frage ich mich schon, ob wir uns das in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation noch leisten können! (Abg. Mag. Stadler: Was hat das mit der ZV-Novelle zu tun?)
Den Grundsatz audiatur et altera pars, den wir heute im Rekursverfahren stärken, sollten wir auch im Hinblick auf viele Unternehmer, denen wir mittlerweile viel zu viel an Bewegungsfreiheit nehmen, überlegen, nämlich was die fachspezifische Rechtssetzung betrifft. Wir sollten unsere Gesetze sozusagen daraufhin abklopfen, ob wir uns eine derart überbordende Bürokratie in Zukunft tatsächlich noch leisten wollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: War das jetzt eine Kritik an dem Gesetz?)
23.46
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 114 der Beilagen. (Unruhe im Saal.) – Ich bitte, die Plätze einzunehmen!
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel III und XIV bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der genannten Abgeordneten abstimmen.
Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der
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