Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 336

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Über den Zustand dieses Hauses wurden ja heute in Versform mehrere Pointen ge­bracht. Aber noch einmal: Der Zustand dieses Haus ist mehr als schlecht! Ich habe hier sogar ein Foto von einem Kübel da oben (in Richtung Glasdach blickend) mit. (Abg. Grosz: Der könnte ja einmal herunterkommen!) Wahrscheinlich wird es beim nächsten Mal wieder ein bisschen mehr hier in den Saal hereinregnen – und vielleicht heißt es dann: Betreten verboten! Absturzgefahr!

Herr Präsident, können wir uns in einem solchen Haus noch wohlfühlen? (Abg. Schopf: Die Redezeit ist schon vorbei!) – Danke; für Sie aber wahrscheinlich auch.

In der morgigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ steht: Instandhaltung statt Luxusadap­tion. Und weiters: „Hoffentlich gibt es keine Rache vom Dache für Herrn Strache!“ (Bei­fall vom BZÖ. – Abg. Grosz: Das ist ein sogenannter Schüttelreim!) – Ein Schüttelreim, danke!

Der entsprechende Entschließungsantrag wurde – eben bis auf die Stimmen der H.C. Stra­che-Fraktion – mehrheitlich angenommen. Deswegen erwähne ich das. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ. – Abg. Strache: Lei-lei!)

23.52


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte.

 


23.52.20

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nur zur Klarstellung: Der Umbau des Parlamentsgebäudes ist nicht durch diese Wohnrechtsnovelle geregelt, sondern bei dieser geht es um die Richtwertmieten. (Abg. Grosz: Es könnte der Kübel herunter­kommen!) Ab 1. April 2009 hätten wir diese um 3,2 Prozent erhöhen müssen, was bei einer 500-€-Miete eine Erhöhung um 192 € pro Jahr bedeutet hätte.

Da wir uns dazu entschieden haben, diese Art von Mieten in einem Abstand von zwei Jahren zu erhöhen, ersparen sich die Mieter bis zum 1. April 2010 bei einer 500-€-Mie­te genau 192 €. Ich glaube, das ist durchaus im Interesse der Mieter gelegen, jedoch muss auf der anderen Seite auch gesagt werden, dass bei diesen Verhandlungen sehr genau festgelegt wurde, dass es wichtig ist, die Wertbeständigkeit der Miete zu erhal­ten. – Das ist der zweite Punkt, und ich kann sagen, dass dieser Kompromiss durchaus vertretbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es erfolgt auch eine Festlegung der Kostentragung für die Ausstellung des Energieaus­weises; das ist eine notwendige Klarstellung gewesen. Mit dieser Wohnrechtsnovelle wird auch die Feststellung der Höhe der Kaution im Außerstreitverfahren ermöglicht; ebenso werden Veranlagung, Einlagensicherheit und Insolvenzsicherheit dieser Kau­tion geregelt. Weiters wird eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrech­nung der Heizkosten im Außerstreitverfahren ermöglicht.

In Summe also eine durchaus positive Novelle, und ich freue mich auch sehr, dass die­se von allen Fraktionen mitgetragen wird. Ausdrücklich möchte ich mich noch bei der Frau Justizministerin und ihrem Kabinett, ebenso bei Herrn Dr. Stabentheiner von der Zivilrechtssektion für die umsichtige Mitverhandlung bedanken. Sie waren ja zum Teil als Mediatoren tätig, denn es war nicht so einfach, hier einen Kompromiss zu erzielen, aber ich glaube, dieser Kompromiss kann sich – im Interesse der Mieter und Vermieter liegend – sehen lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte. (Abg. Grosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Markowitz –: Ste­fan, Vorsicht, Kübel! Achtung, Kübel!)

 


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