Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 337

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23.54.34

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regie­rungsmitglieder! Hohes Haus! Zum Thema Heizkostenabrechnung möchte ich sagen: Schluss mit der ungerechten Quadratmeterabrechnung! Dort, wo Verbraucherzähler montiert sind, sollten diese für die Abrechnung verwendet werden, denn wir sehen überhaupt nicht ein, dass jemand, der sorgsam mit Energie umgeht, zum Handkuss kommt, wenn seine Nachbarn permanent Energie verschwenden.

Da wollen wir also für die Zukunft die Regelung haben, dass eben die Wien Energie und die Fernwärme bei neuen Anlagen, die errichtet werden, überall Verbraucherzähler montieren, damit die Abrechnung gerechter wird. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zu unserem Antrag betreffend Inflationsanpassung des Richtwert-Mietzinses. Da es aus rechtstaatlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint, die geltende Rechtslage jährlich beziehungsweise aus gegebenem Anlass zu ändern, ist eine nachhaltig wirksame Re­gelung anzustreben.

Um die Teuerung für die Betroffenen möglichst niedrig zu halten, soll das Richtwertge­setz dahin gehend geändert werden, dass der Richtwert-Mietzins erst erhöht wird, wenn der Verbraucherpreisindex seit dem letzten Erhöhungszeitpunkt um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Somit kommt es dann zu einer Erhöhung spätestens alle zwei Jahre, was wir für richtig halten, da sich jeder Mieter Geld erspart. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem wichtigen Punkt im Zusammen­hang mit der Regelung der Maklerprovision. Da sollten wir die Maklerprovisionsrege­lung von drei Monatsmieten auf zwei Monatsmieten heruntersetzen.

Daher folgender Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz und Bucher:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem der Provisionsanspruch von Immobilienmaklern für die Vermittlung von Wohnungen mit unbefristeten Mietverträgen mit zwei Monatsmieten und im Fall der Vermittlung von Wohnungen mit befristeten Mietverträgen auf eine Monatsmiete begrenzt wird. Darüber hinaus wird der Bundes­minister für Finanzen ersucht, schwerpunktmäßige Kontrollen zur Unterbindung von Abgabenhinterziehungen im Bereich der Immobilienmakler umzusetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

23.57


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sen­kung von Maklerprovisionen und wirksame Maßnahmen zur Unterbindung von Abga­benhinterziehungen in diesem Bereich

eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 486/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Richtwertmietzinses (123 d.B.)

 


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