Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 338

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Die mit dem Wohnen insgesamt verbundenen Kosten sind in den letzten Jahren dra­matisch gestiegen. Viele sozial schwache Österreicher müssen zur Deckung dieses Grundbedürfnisses bis zu 40 Prozent ihre Einkommens aufwenden, womit die Wohn­kosten für viele Bürger ein Existenz bedrohendes Ausmaß erreicht haben. Erschwe­rend kommt hinzu, dass beim Abschluss eines Mietvertrages in der Regel zusätzlich noch 3 Monatsmieten an Kaution zu hinterlegen sind, und in den meisten Fällen darü­ber hinaus bis zu 3 Monatsmieten als Vermittlungsprovision für einen tätig gewordenen Immobilienmakler aufzuwenden sind. Aufgrund der Tatsache, dass viele Mieter gezwungen sind ihre Wohnung innerhalb kurzer Zeiträume mitunter mehrmals zu wechseln, etwa weil ein befristeter Mietvertrag abgelaufen und vom Vermieter nicht verlängert worden ist, sind die oben erwähnten Kosten, die mit solch einem Umzug verbunden sind für viele Betroffene schlichtweg nicht mehr finanzierbar. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Immobilien in der Praxis nur mehr über Makler vermittelt werden, und die Bezahlung einer entsprechenden Provision somit oft nur schwer vermieden werden kann.

Um diesem Problem entgegen zu steuern ist es im Interesse der Gleichbehandlung der Mieter notwendig die Maklerprovisionen, unabhängig davon ob das Mietverhältnis in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG fällt, oder von diesem zur Gänze aus­genommen ist, zu senken. Dementsprechend sollen in Zukunft für die Vermittlung von Wohnungen mit unbefristeten Mietverträgen nur mehr 2 Bruttomonatsmieten an Provi­sion verlangt werden dürfen. Bei der Vermittlung von befristeten Mietverträgen soll in Zukunft nur mehr eine Bruttomonatsmiete an Provision anfallen.

Weiters ist in der Praxis das Phänomen zu beobachten, dass von Maklern hinsichtlich ihres Provisionsanspruches keine Rechnung ausgestellt wird, und die von diesen so eingenommene Provision in weitere Folge nicht versteuert wird. Um dies zu unterbin­den sind in diesem Bereich schwerpunktmäßige Kontrollen einzuführen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem der Provisionsanspruch von Immobilienmaklern für die Vermittlung von Wohnungen mit unbefristeten Mietverträgen mit zwei Monatsmieten, und im Fall der Vermittlung von Wohnungen mit befristeten Mietverträgen auf eine Monatsmiete begrenzt wird. Darüber hinaus wird der Bundesmi­nister für Finanzen ersucht, schwerpunktmäßige Kontrollen zur Unterbindung von Ab­gabenhinterziehungen im Bereich der Immobilienmakler umsetzen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Kollegin Mag. Becher. – Bitte.

 


23.57.12

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die vorliegende Wohnrechtsnovelle 2009, und mir ist bewusst, dass verschiedene Interessengruppen spezifische Wünsche ans Wohnrecht haben und es daher sehr schwierig ist, all diesen Wünschen gerecht zu werden und einen Aus­gleich dieser verschiedensten Interessen zu finden.

Die heute vorliegende Novelle ist sehr mühsam erarbeitet worden; ein Kollege hat das ja bereits erwähnt. Es sind sehr intensive Verhandlungen geführt worden. Auch ich


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