Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 339

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möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Verhandlungen be­danken: bei den Experten des Koalitionspartners, bei unseren eigenen Experten, aber vor allem auch bei den zuständigen Beamten des Justizministeriums; ebenso bei der Frau Justizministerin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Kabinetts.

Es ist sehr erfreulich, dass sich durch diese Novelle sehr viele MieterInnen – gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten –, mit diesem heutigen Beschluss vor allem je­ne, die Mietverträge nach dem Richtwert haben, künftig Wohnkosten ersparen werden. Eine Anpassung der Richtwertmieten wird alle zwei Jahre vorgenommen werden, und zwar um den Jahresschnitt der Inflation.

Diese Neuregelung erspart den MieterInnen – im Gegensatz zu den bisher stattfinden­den Erhöhungen – bares Geld. Nach Berechnungen der Arbeiterkammer sind das bei einer 700-€-Nettomiete jährlich rund 200 €, die so gespart werden können. Sehr wich­tig ist auch, dass heuer keine Mieterhöhung kommt.

Diese Wohnrechtsnovelle beinhaltet weitere Punkte, die uns sehr wichtig sind: die Rückforderung der Kautionen und die Überprüfung der Richtigkeit der Heizkosten, die künftig in einem Außerstreitverfahren geltend gemacht werden können, und zwar ohne Kostenrisiko für die Mieterinnen und Mieter.

Das Wohnrecht ist ein wichtiger erster Schritt, aber es gibt noch andere wesentliche Bereiche, die gleichfalls einer Neuregelung bedürften. In diesem Zusammenhang möchte ich jetzt vor allem die Kostentragung für Erhaltungs- und Wartungsarbeiten, die Begrenzung der Kautionen und der Maklerprovisionen sowie die Novellierung des Heizkostenabrechnungsgesetzes anführen.

Meine Damen und Herren, ich bin optimistisch, dass mit dem Koalitionspartner diese anstehenden Fragen zügig einer Lösung zugeführt werden können und das Wohnrecht künftig noch besser an die Erfordernisse der MieterInnen angepasst wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.59


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Vock. – Bitte.

 


0.00.07

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegen­den Antrag sind sehr viele wichtige Änderungen, die auch wir begrüßen, enthalten. Al­lerdings sagen uns Experten – und vielleicht hat man das ganze Gesetz ein bisschen zu schnell beschlossen, es geschah ja innerhalb von 14 Tagen –, dass wir letzten En­des das Ganze zu schnell gemacht haben und hier totes Recht schaffen, weil der An­trag so, wie er hier vorliegt, in der Praxis teilweise nicht durchführbar ist.

Weil Kollege Cap immer wieder sagt, dass die Opposition nicht nur kritisieren soll, brin­gen auch wir einen Abänderungsantrag ein. Da die Parlamentsdirektion, wie ich ge­hört habe, diesen Antrag auch verteilt, reicht es, wenn ich ihn nur in den wesentlichen Punkten erläutere.

Zu Punkt 16b Mietrechtsgesetz wollen wir in Abs. 1 den zweiten Satz dahin gehend ab­ändern, dass er wie folgt lautet:

„Wenn als Form der Kaution ein Geldbetrag vereinbart und übergeben wurde, so hat der Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch, einer elektronischen Sparform oder gleichwertig fruchtbringend zu veranlagen und den Mieter darüber auf Verlangen schriftlich zu informieren.“

Denn das, was die Regierung vorschlägt, diese Sparform, die im Antrag drinsteht, gibt es eigentlich gar nicht.

Im zweiten Absatz soll die Wortfolge „Mangels anderer Vereinbarungen“ vorangestellt werden, weil eine unmittelbare Rückgabe der Kaution nach Beendigung des Mietver-


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