Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 343

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Der ursprünglich vorgeschlagene „optionale“ Energieausweis wird in der Praxis zu Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern führen. Es ist einigen wenigen Wohnungseigentümern ein leichtes, einen Energieausweis zu verhindern. Sollte ein Wohnungseigentümer in der Folge sein Eigentum veräußern wollen, so hätte dieser dann den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Selbiges ist im Falle einer Erbschaft mit anschließendem Verkauf zu erwarten.

Es ist zu erwarten, dass die Regelungen zum Energieausweis von Seiten der EU in na­her Zukunft weiter verschärft und erweitert werden. Diese Entwicklung ist absehbar und würde bei der derzeitigen Rechtslage in kurzer Zeit zu einer neuerlichen Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes führen.

Zu § 20 Abs. 3a:

Der Wegfall der vorgeschlagenen Formulierung, stellt einen geringfügigen Eingriff in das (Wohnungs-) Eigentum dar. Jedoch stellt beispielsweise § 27 WEG 2002 mit dem Vorzugspfandrecht mit Klage eine weit stärkere „Zwangsbestimmung“ dar, welche sich seit 10 Jahren (Novelle 1999) in Kraft befindet.

Durch die „zwangsweise Durchführung“ seitens des Verwalters werden „Ungerechtig­keiten“ innerhalb der Gemeinschaft vermieden. Wenn beispielsweise die Mehrheit der Wohnungseigentümer keinen gemeinsamen Energieausweis will, die Minderheit jedoch einen benötigt, muss diese den Energieausweis selbst bezahlen. Wenn nun ein Jahr später auch die Mehrheit einen Energieausweis benötigt, würden die Kosten dafür von der Gemeinschaft bezahlt. Hier sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Auch wenn es bei kleineren Gemeinschaften ab und zu voraussehbar ist, dass es zu keinem Verkauf oder zu keiner Vermietung in den nächsten Jahren kommt, ist ein vorliegender Ener­gieausweis bei (auch politisch) erwünschten Entscheidungen für anstehende Sanierun­gen und Verbesserungen hilfreich.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


0.03.05

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ein bisschen fühle ich mich schon um ein Jahr zurückversetzt, in den März des Jah­res 2008. Gleiches Bild: Knapp vor einer exorbitanten Erhöhung der Mieten liegt hier eine Novelle vor, mit der das Schlimmste verhindert werden soll. Wir haben damals ge­sagt, dass das Stückwerk ist.

Es ist – wenn Sie sich erinnern – folgende Änderung beschlossen worden:

Damals war für die Richtwert-Mietenerhöhung immer die Dezember-Inflation aus­schlaggebend. Die Dezember-Inflation war damals sehr hoch, also hat man gesagt, man nimmt die Jahresdurchschnitts-Inflation. Wir haben damals schon gesagt: Na ja, vielleicht ist in einem Jahr die Jahresdurchschnitts-Inflation höher als die Dezember-In­flation. Na, genau das ist eingetreten! Wir erinnern uns: Im Herbst hat es die Rekord-Inflation gegeben. Die Dezember-Inflation 2008 wäre niedriger.

Jetzt stehen wir wieder hier, und wieder ist es Stückwerk. Was für eine Lösung wird diesmal vorgeschlagen? – Im Prinzip lautet die Lösung: zwei Jahre Galgenfrist. Nächs­tes Jahr wird nämlich die Rekord-Inflation aus dem letzten Jahr den Mietern in voller Här­te auf den Mietzins aufgeschlagen. Dann, wenn die Wirtschaftskrise, die Arbeits­losigkeit die Menschen am stärksten trifft, werden die Mieten ordentlich angehoben werden!

 


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