Ich glaube daher, wenn man die Rahmenbedingungen anschaut,
sollte man schon nachhaltigere Lösungen suchen. Natürlich werden wir
auch diesmal wieder zustimmen, weil es besser ist, das Ganze aufzuschieben, als
die Mieten jetzt schon zu erhöhen. Aber es ist Stückwerk, und wir
sollten uns von diesem Stückwerk verabschieden, überhaupt dann, wenn
wir die Rahmenbedingungen der letzten Jahre anschauen.
Von 2001 bis 2006 sind die Mieten um 20 Prozent gestiegen. Die Inflation
lag bei 9 Prozent, die Löhne sind um 10 Prozent gestiegen. (Abg.
Amon: Was ist der Vorschlag?) Das heißt, immer mehr
Anteile des Haushaltseinkommens werden für Mieten ausgegeben. Das ist
nicht zielführend. (Abg. Amon: Was ist der Vorschlag?)
Was ist der Vorschlag? – Ich werde es Ihnen gerne sagen, Herr Kollege. Der Vorschlag ist, dass wir generell das Richtwertmodell überarbeiten, dass wir zu einem Modell übergehen, in dem mehr Transparenz bei der Mietzinsbildung garantiert ist. Das heißt, dass relativ klar definiert ist, welche Zu- und Abschläge es gibt, dass maximale Höhen klar definiert sind und dass insgesamt die maximalen Zuschläge definiert werden, damit bei den Richtwerten diese willkürlichen Mietzinsbildungen – die haben nämlich genau diese 20-prozentige Steigerung ausgelöst, diese Phantasiezahlen, die aufgrund der Unbestimmtheit des Gesetzes möglich sind – unterbunden werden.
Es sind aber noch weitere Schritte notwendig. Dazu gehören eine Entrümpelung der Betriebskosten, diese Regelung der Erhaltungspflichten nach den OGH-Urteilen – da ist noch alles offen –, weiters alle Regelungen, die die Flexibilität bei der Wohnungswahl erschweren. Wir verlangen von Dienstnehmern, dass sie flexibel genug dafür sind, ihren Arbeitsplatz zu wechseln und möglicherweise einen anderen Arbeitsort anzunehmen, aber im Mietrecht gibt es nach wie vor Beschränkungen dieser Flexibilität.
Ich nenne nur ein paar Stichwörter: Die Vergebührung ist noch immer offen. Ich weiß, das gehört nicht in Ihre Zuständigkeit, sondern in die des Finanzministers, es war aber schon versprochen und ist nicht gehalten worden.
Außerdem geht es darum, die Maklerprovisionen zu beschränken. Wir werden dem Antrag des BZÖ zustimmen, das ist ein richtiger Ansatz. Es beschränkt die Mobilität der Mieter und enthält auch eine Beschränkung der Kautionszahlungen. Es werden hier zwar die Kautionszahlungen geregelt, aber eine Beschränkung des Ausmaßes, der Höhe der Kautionen ist nicht vorgesehen.
Wenn man dieses Paket schnüren würde, dann könnte man, glaube ich, in Ansätzen die Mietenexplosion in den Griff bekommen. Was sicher nicht geht, ist, dass 30, 40 oder 50 Prozent der Haushaltseinkommen für Mieten draufgehen. Das ist auch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
0.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
0.07
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit der Wohnrechtsnovelle 2009 steht eine Agenda auf der Tagesordnung, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders sensible Bereiche berührt. Ich freue mich daher, sagen zu können, dass diese Novelle insgesamt ein vernünftiges Paket darstellt und dass sie die Rechtssicherheit für alle betroffenen Gruppen wahrt, nämlich für Mieter, Vermieter und auch Wohnungseigentümer.
Nach dem aktuellen Richtwertsystem werden die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richtwerte derzeit jeweils zum 1. April valorisiert. Seit dem Inkrafttreten des mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes aus dem Jahr 2008 ist dabei nicht mehr der
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite