Dezemberwert des Vorjahres, sondern der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres maßgeblich. Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2000 im Jahr 2008 würde ohne Eingreifen durch den Gesetzgeber mit 1. April 2009 zu einer Erhöhung um 3,2 Prozent führen.
Es wird aber am 1. April 2009 zu keiner
Mietzinserhöhung kommen, was auch den erwähnten wirtschaftlich
schwierigen Zeiten geschuldet wird. Die Wohnrechtsnovel-
le 2009 sieht nämlich vor, dass die für die Mietzinsbegrenzung
maßgeblichen Richtwerte nur noch jedes zweite Jahr valorisiert
werden sollen, jeweils am 1. April. Maßgeblich sein soll dabei
wiederum der Jahresdurchschnittswert des Verbraucherpreisindex 2000. Die
nächste Anpassung erfolgt also am 1. April 2010.
Im Regierungsprogramm ist formuliert, dass allzu häufige Mietzinserhöhungen vermieden werden sollen. Dieses Ziel erreichen wir jetzt durch die Erhöhung des Abstandes auf zwei Jahre. Es ist dies eine Lösung, die sowohl die Interessen der Mieter berücksichtigt, aber auch die Werthaltigkeit und Wertbeständigkeit der Mietzinse wahrt, also auch die Interessen der Vermieter wahrt.
Eines möchte ich auch klarstellen: Ich möchte bitte nicht jedes Jahr dieses Gesetz ändern müssen. Ich möchte, dass das wirklich eine langfristige Lösung ist!
Zur Kaution sei ganz kurz Folgendes gesagt. Es wird jetzt möglich sein, die Kaution im Außerstreitverfahren zurückzuverlangen. Außerdem wird nach der Novelle die erlegte Kaution vor einer allfälligen Insolvenzgefahr des Vermieters geschützt.
Zu den Kosten des Energieausweises: Es werden jetzt Regelungen eingeführt, die diese Aufbringung der Kosten regeln, und es wird auch in diesem Bereich nun für Rechtsicherheit gesorgt.
Ich möchte es noch einmal ganz kurz erwähnen: Die Wohnrechtsnovelle 2009, der sehr, sehr intensive Gespräche der beiden Koalitionspartner vorangegangen sind, stellt ein wirklich vernünftiges Paket dar, das Rechtssicherheit für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer in einem sehr sensiblen Bereich bietet. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
0.10
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
0.10
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Bedeutung dieser Novelle, die wir heute beschließen, wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon sehr viel gesagt. Mir scheint es wichtig zu sein, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es hier auch um Wertbeständigkeit und Wertsicherung geht.
Wertsicherung ist eben eine Konsequenz der Inflation, diese schaffen wir natürlich mit diesem Gesetz nicht ab. Ich glaube, es ist wichtig, dies auch als Grundsatz außer Streit zu stellen, dass in vielen Bereichen – von den Löhnen über viele Abgaben und verschiedenste Preise eben auch bis hin zum Mietbereich – die Wertbeständigkeit ja nur den Kaufkrafterhalt sichert und keine Mieterhöhung mit sich bringt; zwar eine nominelle, aber nicht eine in der Realität, was die Kaufkraft dieser Miete betrifft.
Daher ist, wie ich meine, ein guter Kompromiss gefunden worden zwischen dem einen, dem theoretischen Pol, jeden Monat die Miete an die Inflation anzupassen – es gibt jetzt einen längeren Zeitraum von zwei Jahren, der sozusagen auch einen Zeitgewinn für den Mieter mit sich bringt, der sich ganz konkret in Zahlen ausdrückt, wir haben ja schon von diesem Gewinn von etwa 150 bis 200 € gehört, je nach Höhe der Miete –, und auf der anderen Seite dem Anliegen, die Wertbeständigkeit zu erhalten.
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