Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 345

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Dezemberwert des Vorjahres, sondern der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres maßgeblich. Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2000 im Jahr 2008 würde oh­ne Eingreifen durch den Gesetzgeber mit 1. April 2009 zu einer Erhöhung um 3,2 Pro­zent führen.

Es wird aber am 1. April 2009 zu keiner Mietzinserhöhung kommen, was auch den erwähnten wirtschaftlich schwierigen Zeiten geschuldet wird. Die Wohnrechtsnovel-
le 2009 sieht nämlich vor, dass die für die Mietzinsbegrenzung maßgeblichen Richt­werte nur noch jedes zweite Jahr valorisiert werden sollen, jeweils am 1. April. Maß­geblich sein soll dabei wiederum der Jahresdurchschnittswert des Verbraucherpreisin­dex 2000. Die nächste Anpassung erfolgt also am 1. April 2010.

Im Regierungsprogramm ist formuliert, dass allzu häufige Mietzinserhöhungen vermie­den werden sollen. Dieses Ziel erreichen wir jetzt durch die Erhöhung des Abstandes auf zwei Jahre. Es ist dies eine Lösung, die sowohl die Interessen der Mieter berück­sichtigt, aber auch die Werthaltigkeit und Wertbeständigkeit der Mietzinse wahrt, also auch die Interessen der Vermieter wahrt.

Eines möchte ich auch klarstellen: Ich möchte bitte nicht jedes Jahr dieses Gesetz än­dern müssen. Ich möchte, dass das wirklich eine langfristige Lösung ist!

Zur Kaution sei ganz kurz Folgendes gesagt. Es wird jetzt möglich sein, die Kaution im Außerstreitverfahren zurückzuverlangen. Außerdem wird nach der Novelle die erlegte Kaution vor einer allfälligen Insolvenzgefahr des Vermieters geschützt.

Zu den Kosten des Energieausweises: Es werden jetzt Regelungen eingeführt, die die­se Aufbringung der Kosten regeln, und es wird auch in diesem Bereich nun für Recht­sicherheit gesorgt.

Ich möchte es noch einmal ganz kurz erwähnen: Die Wohnrechtsnovelle 2009, der sehr, sehr intensive Gespräche der beiden Koalitionspartner vorangegangen sind, stellt ein wirklich vernünftiges Paket dar, das Rechtssicherheit für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer in einem sehr sensiblen Bereich bietet. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

0.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


0.10.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Bedeutung dieser Novelle, die wir heute beschließen, wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon sehr viel gesagt. Mir scheint es wichtig zu sein, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es hier auch um Wertbeständigkeit und Wertsicherung geht.

Wertsicherung ist eben eine Konsequenz der Inflation, diese schaffen wir natürlich mit diesem Gesetz nicht ab. Ich glaube, es ist wichtig, dies auch als Grundsatz außer Streit zu stellen, dass in vielen Bereichen – von den Löhnen über viele Abgaben und ver­schiedenste Preise eben auch bis hin zum Mietbereich – die Wertbeständigkeit ja nur den Kaufkrafterhalt sichert und keine Mieterhöhung mit sich bringt; zwar eine nominel­le, aber nicht eine in der Realität, was die Kaufkraft dieser Miete betrifft.

Daher ist, wie ich meine, ein guter Kompromiss gefunden worden zwischen dem einen, dem theoretischen Pol, jeden Monat die Miete an die Inflation anzupassen – es gibt jetzt einen längeren Zeitraum von zwei Jahren, der sozusagen auch einen Zeitgewinn für den Mieter mit sich bringt, der sich ganz konkret in Zahlen ausdrückt, wir haben ja schon von diesem Gewinn von etwa 150 bis 200 € gehört, je nach Höhe der Miete –, und auf der anderen Seite dem Anliegen, die Wertbeständigkeit zu erhalten.

 


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