Es ist tatsächlich so, dass wir immer von zwei Mieten reden müssen. Das eine ist die normale Hauptmiete, von der wir heute reden, wenn es um den Problembereich Mietzinsanhebung geht. Der zweite Bereich ist der Bereich der Betriebskosten, und bei den Betriebskosten ist, ebenfalls als zweiter wichtiger Teil, die Energieeffizienz mit hineinzurechnen.
Es ist erfreulich, dass wir die Anhebung des Mietzinses heuer aussetzen, was immerhin 350 000 Haushalte betrifft. Dafür wird man im kommenden Jahr abchecken müssen – ich bin auch der Meinung, das wird man neuerlich überprüfen müssen –, was dort der Fall ist.
Wichtig scheint mir die Hereinnahme der Kautionsrückforderungen sowie die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen zu sein, dass die im außerstreitigen Verfahren in Zukunft vom Mieter mit eingefordert beziehungsweise diesbezügliche Vereinbarungen getroffen werden können. Wichtig ist, dass die Mieter da nicht auf den Rechtsweg verwiesen werden.
Wichtig ist auch – das möchte ich unterstreichen – der Bereich der Heizkostenabrechnungen, der allerdings noch nicht entscheidend ist, weil es nur um die inhaltliche Richtigkeit geht. Wir müssen schnellstens darangehen, bei der Abrechnung von den Quadratmetern auf den effektiven Heizbedarf umzustellen. Hier ist die technische Entwicklung so weit vorangeschritten, dass man nicht nur die neueren, sondern auch die alten Wohnungen dabei mit einbinden wird müssen. Ich hoffe, dass das bei einer neuen Regelung dann endlich auch berücksichtigt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
0.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Pack. – Bitte.
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Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die Vorteile der Wohnrechtsnovelle und ihr Zustandekommen bereits dargestellt. Eines ist wichtig hervorzuheben: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wir sie im Moment erleben, ist es nicht nur für den Mieter wichtig, dass ihn sozusagen so schnell keine Erhöhung trifft, sondern da ist es auch für den Vermieter, für die Investoren, ja für die gesamte Immobilienbranche wichtig, dass sie planen und agieren können. Sie müssen sich auf den Gesetzgeber verlassen können und dürfen nicht befürchten müssen, dass sich die Bestimmungen jedes Jahr ändern. Deswegen sind wir hier auch den richtigen Schritt gegangen.
Es wurde in der Diskussion im Ausschuss erwähnt, dass man länger diskutieren und länger begutachten hätte können. Die Frau Ministerin hat erklärt, wieso das in diesem Fall nicht möglich war. Die Umstände sind klar, und es ist auch richtig, dass wir das schnell umsetzen. In diesem Sinne: Ein breiter Konsens ist gut und alles ist bestens. (Beifall bei der ÖVP.)
0.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.
0.23
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Frau Ministerin! Zur Sache nichts mehr, nur mehr zum Thema Langfristigkeit und zur Anlage der Überlegungen hiezu. Frau Bundesministerin! Wir haben im Ausschuss darüber geredet, dass wir bei dieser neuen Gesetzwerdung doch eine gewisse Sensibilität entwickeln müssen, und man muss auch noch einige andere Faktoren hinzunehmen. Man muss schauen, wie sich die Baukostenindices verändert haben, man muss schauen und dazu vielleicht auch den Rechnungshof hinzuziehen, wie sich die Einnahmen im Verhältnis zu den Mietkosten verändert haben. Da gibt es ja einige Beispiele.
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