Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 27

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Ich werde am 4. Mai ein erstes Gespräch mit den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung führen, um einen Zeitplan für dieses erste Jahr den Nationalen Aktionsplan betreffend festzulegen. Gleichzeitig werden auch alle Ministerien einge­laden, daran mitzuarbeiten, es kann nur gemeinsam gehen, diesen Aktionsplan um­zusetzen. Dann werden wir schauen, was wir im ersten Jahr schaffen können und was die Ziele für die weiteren Jahre sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mühlberghuber.

 


Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr wichtig ist die Frau im Beruf, Förderung von Frauen in Spitzenpositionen, Gleich­stellung von Frauen in der Arbeitswelt, Sicherung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Regierungsprogramm kann man aber nichts über Hausfrauen lesen.

Meine Frage an Sie, Frau Bundesminister: Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesellschaftlich und familiär wichtige, aber unbezahlte Haushaltsarbeit finanziell und im Hinblick auf deren öffentliches Ansehen aufzuwerten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin auch für diese Frage sehr dankbar, weil ich glaube, dass es wichtig und an der Zeit ist, wieder einmal zu sagen, wer bezahlte und unbezahlte Arbeit leistet. Ob jetzt die Frau berufstätig ist oder nicht, Tatsache ist, dass der Großteil der Familienarbeit und somit der unbezahlten Arbeit von Frauen geleistet wird.

Wenn aber eine Frau nicht berufstätig ist, so liegt das in der Wahl, ich hoffe, in der freien Wahl jeder Frau, das zu tun. Die Politik soll Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass, wenn die Frau berufstätig sein möchte, sie auch Bedingungen vorfindet, dass sie berufstätig sein kann und dass sie einen Lohn, ein Entgelt erhält, von dem sie leben kann.

Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber wenn sich ein Paar im freien Einvernehmen miteinander ausmacht, dass die Frau zu Hause ist und nur der Mann arbeitet, dann könnte die Frau auch Unterhalt vom Mann beanspruchen. Das ist im Gesetz so geregelt. Das heißt, wenn Sie darauf anspielen, ob man diese Arbeit, diese Tätigkeit auch finanziell bewerten könnte, dann muss ich sagen: Ja, man könnte es.

Aber es ist, wie ich meine, wichtig, grundsätzlich hervorzuheben, dass ein Großteil der Frauen unbezahlte Arbeit leistet. Da bin ich ganz bei Ihnen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Sie haben heute ja schon öfters den im Regierungsprogramm vorgese­henen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung angesprochen. Und dieser sieht ja unter anderem auch vor, erfolgreiche Modelle der Bundesländer zu berücksichtigen. Unter anderem haben Sie vorhin auch ausgeführt, wie wichtig für die Vereinbarkeit ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen ist.

Jetzt meine konkrete Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Wie sehen Sie aus diesem Blickwinkel die Tatsache, dass in der Steiermark seit Herbst des vergangenen Jahres Landesrätin Bettina Vollath und Landeshauptmann Franz Voves einen Gratiskinder­garten für Drei- bis Sechsjährige ganztags und flächendeckend anbieten und Wien unter Bürgermeister Häupl nunmehr angekündigt hat, dass auch Wien dieses Angebot unterbreiten wird, und zwar noch ergänzt um die Gruppe der Null- bis Dreijährigen? Es


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