Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 28

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werden also null- bis sechsjährige Kinder diese Einrichtungen ganztägig gratis be­suchen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Beispiele, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, zeigen mir, dass von den Bun­desländern Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen immer mehr als Bil­dungsein­richtungen gesehen werden.

Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass der Zugang zu Bildung in Österreich gratis sein soll. Wenn jetzt Wien die Null- bis Sechsjährigen in Gratiskinderbetreuungs­einrichtungen ganztägig versorgt und zu den privaten Einrichtungen einen Dif­ferenzbetrag dazuzahlen möchte, dann finde ich das wirklich bahnbrechend. In der Steiermark ist das schon voriges Jahr so gewesen.

Es sind mittlerweile auch andere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Wenn es gelingen könnte, dass in allen Bundesländern den Kleinsten ein Gratiszugang zu Bildung offensteht – der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung, wo altersadäquat spielerisch gelernt wird, ohne Kinder zu überfordern; man möge sich davon über­zeugen, wenn man solche Einrichtungen besucht –, dann ist das meiner Meinung nach ein Beitrag und ein nächster Schritt im Hinblick auf bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 12/M des Herrn Abge­ordneten Herbert. Ich ersuche um die Fragestellung. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Die Verwal­tungsreform war ja auch schon in der letzten Legislaturperiode eine aktuelle Ziel­setzung, Aufgabenstellung, wie immer man das bezeichnen möchte. Allerdings kam dabei – ich möchte das ein bisschen salopp formulieren – wenig Griffiges zustande.

Daher meine Frage:

12/M

„Wie ist der Stand der Verwaltungsreform in Bezug auf das angekündigte einheitliche Dienstrecht und welche Auswirkungen wird diese Reform auf die Sicherheitsverwaltung haben, zumal die Bereiche Polizei, Justiz und Bundesheer personell unzureichend ausgestattet sind?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Zu Beginn meiner Antwort: Es ist zu trennen zwischen Staatsreform – ich glaube, Sie meinen Staatsreform – und Verwaltungsreform. Damit wird sich eine Koordinierungs­gruppe beschäftigen. Da geht es ja unter anderem um ein Einsparungspotenzial von Verwaltungsebenen und Verwaltungsinnovation, dienstrechtliche Veränderungen, für die ich verantwortlich zeichne. Das ist die zweite Geschichte.

Es hat bereits ein erstes Treffen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gegeben, bei dem wir einen Fahrplan festgelegt haben, was wir im ersten Jahr, was wir heuer dienstrechtlich an kleineren Dingen umsetzen wollen. Wenn wir über eine große Dienstrechtsreform sprechen, dann ist das für mich untrennbar verbunden – da möchte ich seriös bleiben – mit einer Besoldungsreform. Wir alle wissen, wie angespannt die finanzielle Situation im Moment ist. Wenn man über eine Besoldungsreform im Zusammenhang mit einer Dienstrechtsreform seriös reden möchte, dann muss man wissen, ob man auch das Geld dafür hat.

 


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