Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 45

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empowern sollten, damit sie selbstbewusst sind und sich nicht, was ich bei jungen Mädchen oft beobachte, dem Schönheitswahn oder Sonstigem unterwerfen, sondern in dieser Zeit selbstbewusst durchs Leben gehen.

Da geht es auch darum, dass man den Unterricht in dieser Zeit so gestaltet, dass Buben und Mädchen gleichermaßen gefördert werden; dass bei den Mädchen Interesse für die Technik geweckt wird und den Buben vielleicht deren Soft Skills besser bekannt gemacht werden, die sie gern vergessen, wenn sie in dieser Zeit so halbstark herumlaufen.

In der Schule kann man also viel machen, und da baue ich auf die Lehrerinnen und Lehrer, die das bis jetzt auch schon sehr gut machen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, sehen Sie Bedarf an einer Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung, und wie sieht diese aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben erst Mitte des letzten Jahres eine weitere Novelle zum Gleichbehandlungs­gesetz verabschiedet, nämlich betreffend Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, aber natürlich ist es so, dass wir schauen müssen, dass wir unsere Gleichbehandlungsgesetze dann, wenn von der Europäischen Union – und da ist eine weitere Richtlinie in Ausarbeitung – rechtliche Vorgaben kommen, anpassen, sie immer weiterentwickeln, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schwentner, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, nur eine kleine Anmerkung zur Kollegin Aubauer: Frau Kollegin Aubauer, Sie hätten auch die Chance gehabt, eine Frau zur Präsidentin zu wählen. Ich finde es auch schön, dass wir eine Präsidentin haben. Und Sie hätten auch gestern Ihre Männerquote nicht erhöhen müssen durch einen weiteren Austausch einer Frau – leider. (Zwischenrufe bei ÖVP, BZÖ und SPÖ.) – Ja, das ist etwas anderes.

Zur derzeit vorgegebenen Quote im öffentlichen Dienst, die gibt es ja schon, sie wird aber offensichtlich mit allen Mitteln umgangen.

Meine Frage ist daher: Sehen Sie irgendwelche Maßnahmen oder Mittel, um dieser entgegenzutreten beziehungsweise um Berufungsverfahren transparenter zu machen, um wirklich zu gewährleisten, dass Frauen in den höheren Ebenen im öffentlichen Dienst auch zum Zug kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es meiner Vorvorgängerin Doris Bures gelungen ist beziehungsweise dass sie eingeführt hat, dass jetzt in allen Begutachtungs­kommissionen auch Frauen vertreten sind. Ich glaube, das allein gewährleistet schon, dass hier mehr Transparenz gegeben ist – das auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir jetzt zum Beispiel zum ersten Mal im Personalplan des Bundes Ziele zur Frauenförderung festgelegt. Das heißt, 2013 muss dann in der Wirkungsorien­tierung dargelegt sein, wie Frauen beim Bund gefördert wurden, und wenn sie nicht gefördert wurden, warum nicht.

 


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