Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 76

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Meine Damen und Herren, das wäre notwendig.

Bei diesem humanitären Aufenthalt geht es um Menschen, die keinen Asylgrund haben, denn wenn sie einen Asylgrund vorbringen könnten und das entsprechende Verfahren abgewickelt wird, dann haben sie ihren Aufenthalt. Überhaupt keine Frage. Aber hier ist eindeutig klar: Es ist kein Asylgrund, und damit sind sie illegal hier.

Meine Damen und Herren, jetzt umgelegt auf einen anderen Bereich – man sagt immer, man soll nicht strafrechtlich argumentieren; nein, es ist ein Verwaltungs­verfahren –: Man sagt, er hat zwar keinen Anspruch, er hat zwar kein Recht, aber weil es so lange gedauert hat und weil er nicht straffällig geworden ist – na, das ist ja schon ein wunderbarer Standard! – und weil die so nett sind, können sie trotzdem dableiben. Legen wir das einmal um aufs Baurecht: Es baut jemand ohne Baugenehmigung ein Haus – auch ein Verwaltungsverfahren. (Abg. Strache: Er ist gut integriert, also könnte man es lassen!) Es dauert lange, er kann mit vielen Anträgen das Verfahren lange verzögern. Er wohnt schon dort, er zahlt auch seine Kreditraten zurück, straffällig ist er auch nicht geworden, und nett ist er auch – also kann er den Schwarzbau im Grünland belassen.

Das wäre die Konsequenz aus Ihrer Rechtsauffassung, meine Damen und Herren. Frau Bundesministerin! Da sagen wir ein klares Nein! Das kann es nicht geben! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben gesagt, ein einziger Fall ist für uns vorstellbar, wo es so eine Aus­nahme­bestimmung geben könnte: Wenn die Behörde verantwortlich ist für die Verzögerung des Verfahrens. Da sind uns aber kaum Fälle bekannt. Aber in den Fällen – und darum geht es hier – von Asylwerbern, die, unterstützt durch Linke, Grüne, Organisationen, NGOs, die gutes Geld dafür verdienen, dass sie die Verfahren verzögern, immer wieder neue Anträge einbringen, gibt es keine Ausnahme. Da ist klar: Nach Abschluss des Verfahrens hat dieser Asylwerber das Land zu verlassen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und weil Sie schon selber den „Fall Arigona“ erwähnt haben: Alles geht jetzt nach Arigona. Das ist ja der klassische Fall des Missbrauchs des Asylrechts! (Abg. Ing. Westenthaler: Warum sind die noch da, Frau Ministerin?) Drei Jahre nach Ende des Kosovo-Krieges illegal eingereist – statt das Geld dafür zu verwenden, um dort das Land aufzubauen, werden hier die Schlepper organisiert und die Schlepper bezahlt –, straffällig geworden, Asylverfahren abgelehnt – und trotzdem bleiben die hier! Und der Bruder kommt noch mit einem Schlagring, denn das gehört alles dazu.

Meine Damen und Herren! Frau Innenministerin! Wenn das Ihre Ansicht von Asylrecht ist, dann haben wir uns wirklich in Ihrer Politik getäuscht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Minister, warum sind die Zogajs überhaupt noch da? Warum sind sie nicht abgeschoben worden? – Bundesministerin Dr. Fekter: Weil sie ein Verfahren laufen haben! – Abg. Strache: Das wie vielte? – Bundesministerin Dr. Fekter: Das 113.!)

Frau Kollegin Lueger ist am Wort! – Bitte.

 


12.04.05

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Galerien und vor den Fernsehschirmen! Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt zurück­kommen, denn anscheinend ist es bei manchen immer noch nicht durch­gedrungen, dass dies kein neues Gesetz ist, sondern ein Reparaturauftrag des


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