Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 87

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Die Freiheitliche Partei – und damit komme ich schon zum Schlusssatz – war von Anfang an gegen dieses Projekt und wird auch weiter dagegen sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Sagen Sie doch endlich, wo der richtige Standort ist!)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


12.41.10

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt 1 habe ich einen sehr persön­lichen Bezug. Da mein Vater und meine Großeltern im Zuge des Zweiten Weltkrieges selbst zu Heimatvertriebenen geworden und dankenswerterweise in Österreich aufge­nommen wurden, kenne ich viele Vertriebenenschicksale aus der Vergangenheit.

Meine Heimatgemeinde hat zwölf Kilometer gemeinsame Grenze mit dem Nachbarland Tschechien. Heute kann man „gemeinsame Grenze“ sagen; drei Jahrzehnte lang musste man aber festhalten, dass es sich um eine Trennung gehandelt hat, und viele Menschen, die ihr Heimatland Tschechien Richtung Österreich verlassen haben, haben das mit dem Leben bezahlt.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges sind viele Menschen aus den verschiedensten Ländern der Welt zu uns gekommen, manche auch in organisierten Strukturen und Formen. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, das sich weltweit Schlepperorgani­sationen etabliert, bewusst falsche Hoffnungen erweckt und den Menschen den letzten Groschen aus der Tasche gezogen haben. Wir dürfen auch nicht verschweigen, dass Menschen zu uns kommen, die nicht einmal in Ansätzen willens sind, sich an unsere Gesetzgebung zu halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufgabe dieses Hauses in diesem Zu­sam­menhang besteht darin, für rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen, damit klar und schnell entschieden werden kann, wer in Österreich Asyl bekommen soll und wer nicht. Und wenn es einer Adaptierung bedarf, dann ist das notwendig, wie in diesem Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung, durch die die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechtes im Sinne der nunmehrigen Novelle sichergestellt wird, sieht vor, dass es in Zukunft zu keinen Aufblähungen der Verfahren kommt, indem in den bestehenden Strukturen rascher und kompakter gehandelt und klar und deutlich festgehalten wird, wer ein Aufenthaltsrecht bekommen soll und wer nicht.

Das Asylrecht ist bei unserer Bundesministerin Dr. Fekter in allerbesten Händen, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Bundesministerin steht für Hausverstand und für Rechtsstaatlichkeit – deshalb stehen wir zu ihr! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte noch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Hakl, Bartenstein, Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in Aussicht genom­menen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des Kompetenz­zentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Ein-


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