richtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie den Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Gesetzesform dieses heutigen Tagesordnungspunktes 1 den Blauen nicht passt und den Grünen nicht passt, Frau Bundesministerin, dann passt es! (Beifall bei der ÖVP.)
12.44
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Elisabeth Hakl, Dr. Bartenstein, Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstaufnahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen
eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)
Das Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP enthält u.a. die Festlegung, dass zum Zweck der Erhöhung der Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen geschaffen werden soll. Diesbezüglich geht das Regierungsübereinkommen von der Überlegung aus, dass Infrastrukturmaßnahmen im Sinne der Solidarität regional aufgeteilt werden sollen.
Ferner sieht das Regierungsübereinkommen zur „Entlastung der Kapazitäten in den bestehenden Erstaufnahmestellen .. im Süden Österreichs eine neue, zusätzliche Erstaufnahmestelle“ vor.
Gerade im Bereich der Dublin-Out-Fälle erscheinen Maßnahmen notwendig, um die Effizienz bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen und das Untertauchen der Betroffenen bestmöglich zu verhindern. Die hiefür notwendige Unterbringung der Betroffenen ergibt sich insbesondere für die Dauer und nach Abschluss des Konsultationsverfahrens, wobei in dem neuen Kompetenzzentrum in erster Linie Personen bis zu ihrer Überstellung in andere Dublin-Staaten untergebracht werden sollen.
Im Hinblick auf die Sensibilität der Materie stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in Aussicht genommenen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Einrichtung
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