Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 90

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Jene, die Wirbel schlagen, die die österreichischen Gesetze und das Hausrecht miss­brauchen, haben keine einzige Sekunde länger in unserem Land etwas verloren! (Beifall beim BZÖ.)

Dann bräuchten wir auch keine Asylerstaufnahmediskussion in der Steiermark und in Kärnten zu führen, dann bräuchten wir auch kein Schubhaftzentrum in Leoben. Im Gegensatz zu Abgeordnetem Kurzmann bin ich grundsätzlich gegen ein Schubhaft­zentrum – er ist ja für eines, nur nicht in Leoben; er möchte es offensichtlich in Bruck an der Mur. Ich bin grundsätzlich dagegen, denn die Innenministerin sagt ja selbst, dass die Zahl der Asylanträge um 60 Prozent zurückgegangen ist, und sie hat auch im Ausschuss nur hanebüchene Argumente verwendet.

Wir wehren uns dagegen, und daher bringen wir heute auch den Entschließungs­antrag der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, der steirischen Ab­ge­ordneten Dr. Spadiut und List, Kolleginnen und Kollegen ein:

„Die Bundesregierung, insbesondere aber die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, von den Plänen für ein ,Schubhaftzentrum in der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben umgehend Abstand zu nehmen, besser geeignete Alternativen zu prüfen und diese nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzu­setzen.“

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(Zwischenruf der Abg. Steibl.)

Wir werden auch eine namentliche Abstimmung darüber verlangen (Zwischenruf des Abg. Zanger), denn in den Regionen gehen Sie mit der Mistgabel herum und bekämp­fen dieses Zentrum, und hier im Hohen Haus knicken Sie durch den Klubzwang Ihrer eigenen Fraktionen Rot und Schwarz ein und verraten Ihre eigenen Bundesländer. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Dr. Spadiut, List, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines „Schub­haftzentrums“ in Leoben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Nie­der­lassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

Im August 2007 wurde erstmals bekannt, dass das Bundesministerium für Inneres im Zentrum und in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnsiedlung der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben ein Schubhaftzentrum zu errichten plant. In diesem „Schubhaftzentrum“ sollen laut Mitteilungen des Bundesministeriums bis zu 250 Schubhäftlinge Unterbrin­gung finden. Die betroffene Bevölkerung von Leoben sowie Anrainer und die betroffene Siedlungsgenossenschaft haben sich mehrmals und mehrheitlich gegen die Pläne des Innenministeriums ausgesprochen. Es gibt bereits mehrere diesbezügliche Bürger-


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