Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 91

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initiativen, die Parteien des Leobener Gemeinderates haben mehrere Resolutionen und Petitionen gegen das Projekt beschlossen.

Seit August 2007 herrscht in Leoben und in der gesamten obersteirischen Region eine allgemeine Verunsicherung.

Die Errichtung eines sogenannten Bundesanhaltezentrums in Leoben ist sicherheits­politisch nicht zu verantworten. Einerseits besteht keine Notwendigkeit, ein derartiges Zentrum – umso mehr wenn es neu errichtet werden soll – in einer Stadt zu errichten. Andererseits ist die verkehrstechnische Lage von Leoben denkbar ungünstig für eine zügige Abschiebung der Schubhäftlinge bei entsprechenden Bescheiden. Die Distanz von Leoben zum Flughafen Wien-Schwechat beträgt 162 km, von Leoben zum Flughafen Graz-Thalerhof 77 km.

Vernichtende Kritik erntete Innenministerin Fekter mit ihren Plänen in Leoben ein Schubhaftzentrum zu bauen auch im Rahmen eines Expertenhearings zum neuen Asylgesetz im parlamentarischen Innenausschuss.

Der als Experte vom Ausschuss geladene Flüchtlingsbeauftragte Regierungsrat Gernot Steiner sparte dabei nicht mit sachlicher Kritik an der Innenministerin: "Die Notwen­digkeit für eine Asylerstaufnahmestelle und ein Schubhaftzentrum ist nicht gegeben, da ja das Innenministerium selbst angibt, dass die Asylanträge um mehr als 60 % zurück­gegangen sind. Daher sind ein Asylerstaufnahme- sowie ein Schubhaftzentrum in keinster Weise gerechtfertigt"; so der Landesflüchtlingsbeauftragte des Landes Kärn­ten.

Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die Bundesministerin für Inneres trotz der berechtigten Einwände und des Unsicherheitsgefühls der Leobener Bevölkerung an diesem Projekt festhält, statt Alternativen zu prüfen. Die Verunsicherung der Leobener Bevölkerung muss endlich ein Ende finden. Nur ein Beschluss des Nationalrates kann das Innenministerium von diesen Plänen abhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere aber die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, von den Plänen für ein ,Schubhaftzentrum‘ in der obersteirischen Bezirks­stadt Leoben umgehend Abstand zu nehmen, besser geeignete Alternativen zu prüfen und diese nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzu­setzen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.49.27

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Im Namen der Abgeordneten, die ja heute dieses Gesetz hier im Hohen Hause beschließen werden, Herr Abgeordneter Grosz, verwehre ich mich dagegen, ein solches Gesetz als Verbrechen gegen die Republik Österreich zu bezeichnen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


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