Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 101

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. Ge­wünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.20.56

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Bundes­ministerin! Hohes Haus! Aufgrund der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war im Bereich des humanitären Aufenthaltsrechts eine Überarbeitung beziehungsweise Reparatur notwendig. Beim öffentlichen Hearing im Ausschuss für Inneres haben wir von Experten viele, teilweise unterschiedliche Meinungen gehört. Die Experten sprachen von einem goldenen Mittelweg, davon, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorliegen und dass der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts­kon­vention berücksichtigt wird.

Natürlich gibt es in unserer Demokratie unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema. Ein Teil der Abgeordneten meint, dass diese Reparatur zu restriktiv gestaltet wird. Eine andere Gruppe von Abgeordneten spricht vom Gegenteil. In der Regierungsvorlage sprechen wir über den humanitären Aufenthaltstitel, wir sprechen über sogenannte „Altfälle“ – über Fremde, die mindestens seit dem 1. Mai 2004 durchgängig in Öster­reich aufhältig sind.

In diesem Fall ist seitens der Behörde Folgendes zu beurteilen: Erstens: Grad der Inte­gration; zweitens: schulische und berufliche Ausbildung; drittens: Kenntnisse der deut­schen Sprache und Selbsterhaltungsfähigkeit. Die Selbsterhaltungsfähigkeit kann auch durch eine sogenannte Patenschaft ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang wollen wir aber auch die europäische Dimension nicht ganz aus den Augen verlieren. Ein gemeinsames Agieren und die stärkere Kooperation im Zuwanderungs- und Asylbereich sind sinnvoll und notwendig. Zum Beispiel bei der Abwicklung von Rückführungen liegt noch viel Arbeit vor uns.

Im humanitären Aufenthaltsrecht sprechen wir von „Altfällen“ – das sind jene Men­schen, die mindestens seit dem 1. Mai 2004 durchgängig in Österreich aufhältig sind. Meine Damen und Herren Abgeordneten von BZÖ und FPÖ, haben Sie Ihre Zeit der Regierungsbeteiligung verdrängt?! Wollen Sie tatsächlich über den Zeitraum 2000 bis 2006, über die Zeit Ihrer Regierungsverantwortung nicht mehr sprechen? (Abg. Scheibner: Wie war denn die Zeit unserer Regierung? Es war eine gute Zeit!) Gerade diese Fälle fallen doch in den Zeitraum Ihrer Regierungsbeteiligung! Damals haben Sie es nicht geschafft, eine verfassungskonforme Lösung zustande zu bringen, heute wird dieser Mangel behoben.

Herr Kollege Strache, Sie haben in Ihren Ausführungen die Einbindung von biometri­schem Material in Dokumenten für Fremde gefordert. Tatsache ist, dass wir im Hohen Haus mit 21. Jänner 2009 das Reisepassgesetz mit dem Schwerpunkt biometrisches Material in Reisepässen beschlossen haben. Ich halte fest, dass diese Funktionen und Grundlagen natürlich auch für die Ausstellung von Reisedokumenten für Fremde wie Fremdenpässe und Konventionsreisedokumente zu gebrauchen und anzuwenden sind.

Abschließend lade ich alle Mitglieder des Innenausschusses, insbesondere die kriti­schen Vertreter der Opposition zu konstruktiver Mitarbeit ein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


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