Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 102

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13.24.14

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die Meinungen im Fremden­recht klaffen in diesem Haus entsprechend dem Farbenspektrum weit auseinander. Das hat sich bereits im Innenausschuss beim Expertenhearing gezeigt.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich freue mich, dass es trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gelungen ist, für Österreich einen guten Weg in der Frage des humanitären Aufenthaltes zu finden, der eine verfassungskonforme Regelung dar­stellt – dies wurde auch von den Verfassungsexperten im Hearing zum Ausdruck gebracht. Für mich ist es wichtig, dass die Verfahren rasch und klar abgewickelt werden. In der vorliegenden Novelle sehe ich eine Verbesserung. Dies wurde mir auch in Gesprächen mit Bediensteten der Vollziehung bestätigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, entscheidend ist, die Verfahren zu beschleunigen. Ich darf auf zwei Punkte dieser Gesetzesänderung näher eingehen. Künftig werden bei Anträgen auf Grund des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gründe nur von einer zuständigen Behörde geprüft. Damit werden – das ist wichtig – Kettenanträge verhindert. Dies ist in der Vergangenheit geschehen, jetzt werden sie hintangehalten. So ist der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als unzulässig zurückzuweisen, wenn bereits einmal ein negativer Bescheid erstellt wurde und sich seit dieser Zeit die Umstände nicht wesentlich verändert haben.

Zweiter Punkt: Diese Gesetzesänderung sieht auch die Möglichkeit von Patenschaften im Wege von Patenschaftserklärungen vor. Ich selbst habe ausländische Mitbür­gerinnen und Mitbürger auf ihrem Weg zur Integration bis hin zur Staatsbürgerschaft begleitet; ich weiß daher aus eigener Erfahrung, dass eine Patenschaft eine gute Chance ist, diese Menschen in ihrer persönlichen Situation abzuholen und darauf aufbauend auf dem Weg der Integration zu begleiten. Das ist für mich eine gute Möglichkeit, dass Integration gelingt.

Sehr begrüßenswert ist für mich die Ankündigung unserer Bundesministerin, zu diesen Novellen auch verstärkt Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollziehung durchzuführen. Damit ist für mich auch eine einheitliche Anwendung dieser Neuerung sichergestellt. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.27.03

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Dieses Bleiberecht, das heute zum Beschluss gelangen wird, wird ein Anschlag auf die signifikanten Unterscheidungsmerkmale dieses Landes sein, insbesondere auf die Krankenkassen, auf die österreichischen Steuermittel insgesamt und auf die Geduld der Österreicher. Die sozialen Konflikte häufen sich massiv. Dazu ein Spruch aus einem Land mit ebenfalls hoher Kultur: Bei langen Besuchen nimmt die Höflichkeit ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Unter dem Deckmantel Asyl wurde Zuwanderung gefördert, und zwar massiv. Wurde die Bevölkerung jemals dazu befragt, ob ihr das recht ist? Ich glaube nicht, mir ist nichts in Erinnerung. Österreich wäre nach Angaben mancher Fraktionen, ganz beson­ders nach Ansicht der Grünen, ein Zuwanderungsland. Meines Erachtens ist Öster­reich ein Land, das Bürgern in Not jederzeit Unterstützung gewährt hat. Kollege Vilimsky hat das heute bereits ausführlichst erwähnt.

 


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