Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 118

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Viele Krankenhäuser sparen im wahrsten Sinne auf Teufel komm raus. Es gibt viele kleine Krankenanstalten, die am Abend kaum einen Facharzt haben, auf jeden Fall keine Radiologie, von Pathologen natürlich ganz zu schweigen. Und da ist es schon sehr gut, wenn ich Röntgenbilder elektronisch übertragen und Fachleute fragen kann.

In der Krebsvorsorge der Frau, bei Brustkrebs-Prävention ist es ganz essentiell, dass Mammographien von jemand Zweitem mit Erfahrung kontrolliert und angesehen werden, um die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten. Da möchte ich auf jeden Fall nicht zurück.

Ich hoffe, dass dieses Gesetz so kommt, dass alle zufrieden sind, und dass die Gesundheitsreform durch eine vernünftige Vernetzung medizinischer Daten zwischen Krankenhäusern und praktizierenden Ärzten noch weiter verbessert wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache die Damen und Herren Abgeordneten darauf aufmerksam, dass wir bald zu einer Abstimmung kommen und das erforderliche Quorum noch nicht gegeben ist.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.24.31

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir stimmen diesem Antrag, wie gesagt, zu, obwohl natürlich die Sinnhaftigkeit einer jährlichen Fristverlängerung im gegenständlichen Fall schon zu hinterfragen ist.

Im Rahmen der Behandlung dieses Antrages möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, ein paar Worte prinzipiell zur Gesundheitstelematik oder eHealth sagen.

Die modernen Kommunikationstechnologien bieten uns im Gesundheitsbereich ein enormes Potential. Sie können nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung steigern, sondern auch Prozesse effizienter und kostengünstiger gestalten. Aber aus Angst und teilweise Unwissenheit wird diese Technologie sehr oft ins Gerede gebracht. Nur: Die Menschen akzeptieren Technologien, wenn ihnen der konkrete Nutzen vor Augen geführt wird. Die Entwicklung von sogenannten eHealth-Lösungen darf daher nicht nur auf der Technologie-Ebene geführt werden, sondern im Mittelpunkt muss immer der Mensch stehen. Denn was nützen die modernsten Lösungen, wenn sie beispielsweise aus Angst oder aus Kostengründen abgelehnt werden?

Ich gehe davon aus, dass wir alle moderne Kommunikationsmittel im Gesundheits­wesen haben wollen. Es ist hier natürlich besondere Sensibilität auf Datenschutz­richtlinien zu legen.

Bei der Entwicklung der Infrastruktur und der Planung des Betriebes von modernen Gesundheitsdatennetzen sollte sich der Gesetzgeber aber weitgehend nur auf das Wesentliche beschränken. „Auf das Wesentliche“ im konkreten Fall bedeutet: auf die Rahmenbedingungen, auf grobe Regeln ohne behindernde, überbordende Normie­rungs­wut. Die Dinge entwickeln sich ohnedies seit geraumer Zeit mit einer beein­druckenden Geschwindigkeit und Eigendynamik.

Es gibt zahlreiche sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von modernen Technologien im Ge­sund­heits- und Pflegebereich. Die Ärzte vernetzen sich heute je nach fachlichen Bedürfnissen, um schneller und konkreter vor allem für ihre Patienten arbeiten zu können. Versicherungen verschicken Gesundheitskarten mit der Möglichkeit, seine


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