Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 119

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persönliche Krankengeschichte darauf zu speichern und von überall in der Welt darauf zugreifen zu können.

All dies geschieht ohne Aufforderung und Hilfestellung. Es entwickelt sich einfach, während die institutionelle Vernetzung, auch ELGA genannt, nicht von der Stelle kommt und wir hier jährlich über die neuerliche Verlängerung eines Telematikgesetz­provisoriums abstimmen.

Wichtig ist, dass sich die Technologien vor allem an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, also eingesetzt werden, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen, denn letztlich, Herr Minister, profitieren von sinnvollen eHealth-Initiativen alle: das Gesundheitssystem, die Ärzte und vor allem die Patienten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 138 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Daten und Vorwürfe betreffend Behandlungsfehler in Österreichs Krankenhäusern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.28.208. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 160/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert werden (SRÄG 2008) (139 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.29.00

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es werden mit dieser Vorlage drei Gesetze einer Verbesserung unterzogen, und ich möchte Ihnen kurz erklären, warum wir uns im Ausschuss dazu entschlossen haben, und zwar einstimmig, dass wir hier nachbessern müssen.

 


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