Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 127

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gen, Inhaltsstoffe nachzuweisen, die entweder unter das Betäubungsmittelgesetz be­zie­hungsweise unter das Arzneimittelgesetz gefallen wären.

Mittlerweile wissen wir, dass hinter der berauschenden Wirkung dieser Droge eine Substanz steckt, die viermal stärker als der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze ist. SPICE kann deswegen durchaus abhängig machen, kann unabschätzbare Drogeneffekte auslösen. Diesbezügliche Berichte können Sie jederzeit in Fachzeitschriften nachlesen.

In Deutschland ist SPICE mittlerweile nach dem Arzneimittelgesetz und auch nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten – in Österreich jedoch nur nach dem Arznei­mittelgesetz! Da muss man sich schon die Frage stellen: Warum eigentlich? – Als Antwort darauf bekomme ich immer die Begründung, weil angeblich das Suchtpotential noch erhoben werden müsse. In der Zwischenzeit wird aber „lustig“ über das Internet SPICE bestellt, und zwar hauptsächlich aus England, und auch bei uns konsumiert. So werden die Jugendlichen weiterhin den Gefahren eines Drogenkonsums ausgesetzt.

Es wird vor allem in unseren Breiten sehr emotional darüber diskutiert, und die öffentliche Verharmlosung, die da stattfindet, halte ich eigentlich für unerträglich. Es kommt mir so vor, als ob hinter der Diskussion um SPICE eine Ersatzdiskussion geführt wird und da durch die Hintertür eine Verwässerung, ein Aufweichen der gesetzlichen Bestimmungen zum Drogenkonsum angestrebt wird.

Im gegenständlichen Fall stellt sich ganz nüchtern die Frage: Liegt hier ein Suchtmittel, liegt hier eine Droge vor: ja oder nein? – Wenn ja, dann muss unverzüglich gehandelt werden – zum Schutz unserer Jugend, nicht, um zu kriminalisieren! Schutz ist da das Motiv!

Herr Minister, der gegenständliche Antrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Handlungs­spiel­raum voll auszuschöpfen. Ein Verbot von SPICE lediglich nach dem Arzneimittelgesetz ist nach dem neuesten Stand der Forschung nicht mehr ausreichend. Verfügen Sie bitte ehebaldigst ein Verbot nach dem Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise nach dem Suchtmittelgesetz – zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.56.55

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! SPICE ist die Modedroge schlechthin, und zwar handelt es sich bei SPICE keineswegs um eine harmlose Kräutermischung, nein, es handelt sich dabei um eine Kräutermischung, die versetzt ist mit einer Menge synthetischer Cannabi­noiden, welche eine stärkere Wirkung haben als der natürliche Cannabis-Wirkstoff.

Leute, die SPICE konsumiert haben, berichten von einem wahren Höllentrip, von Herzrasen, Halluzinationen und Angstzuständen. Michael Musalek, der Leiter des Wiener Anton Proksch-Instituts, sagt: Wir müssen davon ausgehen, dass diese Substanz ein Abhängigkeitspotential hat! – Tatsächlich meldete sich ein junger Mann, der SPICE konsumiert hat, und der hat gesagt, dass er von dieser Droge nicht mehr loskommen kann.

Das BZÖ hat am 12. November 2008 eine Anfrage an den Herrn Bundesminister betreffend SPICE gerichtet und darin auf diese Gefahren hingewiesen. Am 17. Dezember 2008 wurde mittels Verordnung die Weitergabe, der Verkauf und der Besitz von SPICE untersagt. Dadurch wird aber ein Zuwiderhandeln nur nach dem Arzneimittelrecht bestraft und es kann nur zu Verwaltungsstrafen kommen. Uns vom BZÖ ist diese Bestrafung zu wenig! (Beifall beim BZÖ.) Wir fordern eine Bestrafung


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