Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 128

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nach dem Suchtmittelgesetz, demzufolge dann nach dem Strafrecht zu bestrafen wäre. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Wenn man weiß, dass in Deutschland bereits Hamsterkäufe von SPICE stattgefunden haben, so muss man sagen: Es gibt da eigentlich gar keine andere Lösung!

Die Ansicht der roten Fraktion, der SPÖ, kann ich nicht teilen, dass man damit die Jugend kriminalisieren würde. Es kommt aufgrund der zu geringen Strafen viel eher dazu, dass die Jugend einmal SPICE probieren möchte und sich dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis von Drogen begibt.

Wie gesagt, wir fordern eine Verschiebung der arzneimittelrechtlichen Behandlung von SPICE in die suchtmittelrechtliche Behandlung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.59.36

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Droge SPICE ist wirklich ein Kriminalfall, denn es geht hier um eine massive Täuschung der Kunden, wenn man das so krass ausdrücken will, und auch um einen Verstoß gegen geistige und körperliche Unver­sehrtheit. Ich kann Ihnen auch erklären, warum.

Interessant ist aber, dass in Deutschland das Bundeskriminalamt etwas flotter war als unser Innenministerium. Es hat diese Droge auch wissenschaftlich analysieren lassen und ist draufgekommen, dass das eben kein Kräutersackerl ist, mit dem man Tee macht oder das man statt eines Räucherstäbchens an das Fenster hängt, damit das Zimmer besser riecht, sondern dass da ganz gezielt und bewusst suchterzeugende synthetische Substanzen beigemengt wurden. Und das ist ein Kriminalfall!

Ich glaube, es ist wesentlich zielführender – das sagt auch die Mehrheit der deutschen Polizeipräsidenten in Großstädten mit über 500 000 Einwohnern –, statt mit Hundert­schaften von Personal kleine Süchtige zu verfolgen und da die Millionen zu verpulvern, den Drahtziehern und Urhebern einmal auf die Schliche zu kommen und diese ins Visier zu nehmen, anstatt eben Jugendliche mit dem Gefängnis oder dem Strafrecht in Kontakt zu bringen.

Man sollte bei biogenen Drogen überhaupt vorsichtig sein. Es gibt sehr Naturbewusste im Parlament – auch unter uns, gebe ich zu – und außerhalb des Parlaments, die meinen, jedes Kraut und jeder Kräutertee sei gesund. Ich sage Ihnen: Auch da macht die Menge das Gift aus! Es macht einen Unterschied, wo diese Kräuter oder Blumen wachsen, auf Ton, auf Lehm, auf Sandböden, auf Sonnenhängen oder eben nicht auf Sonnenhängen – da schwanken die Inhaltsstoffe um den Faktor 10. Und drei Liter Johannisbeerkraut-Tee zu trinken lässt einen wahrscheinlich auch auf der Intensiv­station erwachen.

Also da ist noch viel zu tun. Aber ich bitte, die Kirche im Dorf zu lassen. Ziel dieser Verfahren sind nicht die Jugendlichen – die sollen geschützt werden. Bestraft werden müssen die Drahtzieher. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Jo­hann Maier.)

15.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


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