Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 136

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bedeutet. Und deshalb sage ich: Die Schwierigkeit ist, dass man mit sehr vielen Ausnahmeregelungen Möglichkeiten geschaffen hat, das Gesetz zu umgehen. Das sind die Dinge, die uns Sorgen bereiten.

Wir verlangen deshalb, dass das Gesetz aufgehoben und den Wirten wirklich die Wahlmöglichkeit gegeben wird, sich selbst zu entscheiden – und das ab sofort –, ob sie ein Raucherlokal sind, ob sie ein Nichtraucherlokal sind oder ob sie die gemischte Form machen. Dann hat der Gast wirklich von sich aus die Chance zu entscheiden, in welches Lokal er geht und wo er sich wirklich wohlfühlt. Das sollte unsere Aufgabe sein. (Beifall beim BZÖ.)

Aber es kann nicht sein, dass man über Gesetze Hintertüren schafft. Ich hoffe, dass Sie aus diesem Grund unserem Antrag nähertreten werden. (Beifall beim BZÖ.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.27.17

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Etwas derartig Skurriles, wie ich es von euch, liebe Kollegen vom BZÖ, jetzt gehört habe, habe ich schon lange nicht mehr gehört. Das ist ja eine Logik kreuz und quer: Entweder man ist für Nichtraucherschutz, oder man ist für die Wahlfreiheit oder – ich weiß nicht – für den mündigen Gast.

Aber machen wir uns nichts vor: Wenn man nichts tut oder das Gesetz aufhebt, dann gibt es einen Zustand, wo 70 Prozent Nichtraucher und 30 Prozent Raucher sind. Von den Rauchern wollen etwa 60 Prozent auch eine rauchfreie Luft, denn sie wollen ja nicht dort rauchen, wo schlechte Luft ist. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Das ist eine Augenauswischerei. Das ist eine Bankrotterklärung für die Gesund­heitspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann sagen wir ehrlich, wir schaffen alles ab! Ich als Arzt lebe ja davon. (Abg. Petzner: Herr Kollege! Lesen Sie unseren Antrag! Wir sind für die Wahlfreiheit!) Ich habe sehr viele Patienten, die zu mir sagen: Warum hat mir niemand gesagt, dass das so gefährlich ist, Herr Doktor? Jetzt habe ich ein Karzinom, jetzt habe ich einen Herzinfarkt. Warum? – Ich meine, wir sind das Hohe Haus und nicht das „niedrige Haus“. Ich glaube, man kann sich schon einmal bemühen, auch ein bisschen Mut zu haben. Schauen wir doch ins Ausland! Dort sind viel weiter gehende Regelungen geschaffen worden.

Und falls es in der Übergangszeit und auch in den Bestimmungen Schwierigkeiten gibt – das Gesetz ist zum Teil schwierig zu lesen –, dann muss ich sagen, ich glaube, niemand wird sich dagegen verwahren, dass man den Vollzug besser regelt – irgendwann einmal. Aber jetzt reflexartig einzuknicken und diese kleinen Fortschritte wieder ad absurdum zu führen, das halte ich nicht für korrekt. Ich halte das nicht für gut, denn das Ziel muss sein, den österreichischen Nichtraucher und überhaupt den österreichischen Patienten davor zu schützen, dass er krank wird. Auch die Mitarbeiter in derartigen Lokalen haben ein Recht auf saubere Luft. Ich glaube, das sollten wir auch nicht vergessen.

Das dann hinter Anträgen zu verbergen, die Wahlfreiheit oder Mündigkeit fordern – oder der ganz skurrile Antrag – lieber Kollege Hofer, das ist ja eine Beleidigung für deine Intelligenz –, man möge das kennzeichnen, da muss ich sagen: Jeder, der Augen und nicht 20 Dioptrien hat, weiß, was Rot und Grün bedeuten. Der Kollege Schmuckenschlager hat es ja gezeigt. Also: Gekennzeichnet haben wir genug, mehr Taferln brauchen wir gar nicht.

 


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