Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 142

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15.46.0712. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (143 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.46.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich mich ganz besonders bei den Kollegen in den anderen Fraktionen für die Unterstützung dieses Anliegens sehr herzlich bedanken. Es ist natürlich eine Maßnahme, die nicht viel Geld kostet, aber es ist dennoch eine sehr, sehr wichtige Maßnahme für alle Menschen, die mit einer Sehbehinderung zu kämpfen haben. Ich darf die Gelegenheit nutzen, um Ihnen zu erzählen, welche Probleme es da noch gibt.

Ich habe letzte Woche mit einem Betroffenen ein Gespräch geführt, der sagte – Lutz Weinzinger hat vorher davon gesprochen, welche Probleme er als Raucher jetzt im Zug hat –, wenn er im Zug sitzt, dann kommt die Ansage, in welchen Bahnhof er einfährt, es gehen aber immer beide Türen auf, die linke und die rechte. Der seh­behinderte Mensch muss also wissen, auf welcher Seite er aussteigen kann. (Abg. Dr. Oberhauser: Bei der U-Bahn ist es schon!) – Bei der U-Bahn wird es durchgesagt, ja. (Abg. Dr. Oberhauser: In manchen Zügen ...!) – In manchen Zügen auch? Das freut mich sehr. Wir müssen das wirklich flächendeckend machen, damit das abge­sichert ist.

Ein anderes Beispiel: Ein Gebäude wurde neu errichtet, eine automatische Tür wurde eingebaut. Auf der Tür war eine Aufschrift, in welchen Raum diese Tür führt. Man wollte sehbehinderten Menschen entgegenkommen und hat dann eben auch in Blindenschrift unten angeführt, wohin diese Tür führt. Nur: Wenn der blinde Mensch dann vor die Tür getreten ist, ist sie aufgegangen, und man konnte nicht mehr ertasten, was da geschrieben steht.

Ein letzter Bereich, der mir ein großes Anliegen ist und den ich auch mit einem Antrag festhalten möchte, ist die Mindesthöhe bei Verkehrszeichen. Meine Damen und Herren, ein blinder Mensch, ein sehbehinderter Mensch kann sich sehr leicht an Ver­kehrszeichen verletzen, wenn sie zu niedrig positioniert sind. Das ist schon sehr, sehr oft vorgekommen.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Vilimsky ein:

 


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