Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 172

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Warum also heute diese Beschlussfassung, wenn wir vor Kurzem ohnehin ein Gesetz beschlossen haben? – Österreich war ein Vorreiter. Das Gesetz, das Sie hier im Hohen Haus beschlossen haben, hat international die Dynamik verstärkt, hat als Vorbild gewirkt sowohl für einzelne Interessengruppen, was die Begriffsdefinitionen anlangt, als auch für einzelne Staaten, die ihrerseits eine nationale Gesetzgebung entwickelt haben. Sie haben damit auch die Entwicklung des Textes des Überein­kommens mit beeinflusst.

Dieses Übereinkommen liegt nunmehr vor. Es wurde in Helsinki am 3. und 4. De­zember des Vorjahres unterzeichnet. Wir werden also heute – davon gehe ich aus – sowohl die Konvention, den internationalen Verbotstext genehmigen als auch das im Vorjahr beschlossene Bundesgesetz, ein junges Bundesgesetz, novellieren, um es seinerseits jetzt an die endgültigen Formulierungen anzupassen, die im Konventions­text enthalten sind.

Noch einmal herzlichen Dank! Es ist ein schöner Erfolg österreichischer Außenpolitik. Es ist ein konkreter Schritt der Abrüstung, und es ist auch ein klares humanitäres Signal. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste gelangt Frau Kollegin Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.

 


17.16.04

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Streumunition ist eine besonders men­schenverachtende grausame Waffe. Sie tötet nicht nur während der Kampfhandlungen völlig undifferenziert, sie schafft auch nach Beendigung der bewaffneten Konflikte über Jahrzehnte eine unermessliche Gefahr für die Zivilbevölkerung, weil die Munition über ganze Landstriche verteilt wird und die Blindgängerrate äußerst hoch ist. Das heißt, die betroffene Bevölkerung lebt noch Jahrzehnte in Unsicherheit und kann sich im eigenen Land nicht wirklich frei und sicher bewegen. Wir alle kennen die Bilder der grausamen Verletzungen und wissen daher, was diese Waffen bewirken und wie durch sie Menschen zugerichtet werden können.

Um dieses Leid beenden zu können, hat sich Österreich gemeinsam mit einer Kern­gruppe von Staaten schon sehr früh für ein völkerrechtliches Verbot dieser Waffen eingesetzt. Es waren mit Österreich eigentlich nur sieben Staaten, die als Vorreiter letztendlich eine Staatengruppe von an die hundert Staaten zu einer Koalition gegen Streumunition bewegen konnten. Der sogenannte Oslo-Prozess wurde in Gang gesetzt. Dieses Übereinkommen, das am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet wurde, stellt wohl den wichtigsten Abrüstungsvertrag seit dem Übereinkommen über Antipersonenminen im Jahr 1997 dar und bedeutet wirklich eine wesentliche Weiter­entwicklung des humanitären Völkerrechts.

Die Kernbestimmungen des Übereinkommens sehen ein umfassendes Verbot von Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehaltung und Weitergabe von Streumunition vor, die Räumung von Streumunitionsrückständen, die Vernichtung von Beständen verbotener Streumunition und die Verpflichtung von Staaten, auf deren Gebiet sich Opfer von Streumunition befinden, umfassende Unterstützungsleistungen zu gewähren, was medizinische, psychologische Betreuung betrifft, die Rehabilitation sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung.

Zu betonen ist auch – wie das auch Kollegin Plassnik getan hat – die weitreichende Definition von Streumunition, die eigentlich nur hochtechnische Präzisionswaffen ausnimmt. Heute liegt es also an uns, dieses wichtige Übereinkommen zu ratifizieren.


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