Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 191

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liche Instanzen geben kann, die dann eine zusätzliche Kontroll- und Prüfungstätigkeit ausführen, dass dann die Institutionen des Staates von sieben verschiedenen Organi­sationen geprüft werden, sondern es ist wichtig, dass das in unser Staatsgefüge eingepasst wird. Dabei sind Fragen wie Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit sehr, sehr wichtig.

Ich denke, auch mit der Arbeit in der Verwaltungsreformgruppe wird auch da ein richtiger Schritt in die Richtung gemacht werden, damit wir eben darauf achten können, dass Steuermittel effizient verwendet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.24.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir dis­kutieren heute Berichte aus dem vorigen Jahr. Und die neue Gesetzgebungsperiode verpflichtet uns dazu, dass Berichte zusammengefasst werden. Daher haben wir heute ein dickes Konvolut an Berichten. Aus dem Bericht III-16 möchte ich einige kleine Positionen herausnehmen und hier zur Diskussion stellen.

Es ist so, dass der Rechnungshof insgesamt immer bewertet, wie die Dinge, die ge­prüft werden, umgesetzt werden. Ich habe da ein Beispiel von einer Follow-up-Prüfung der Bundespolizeidirektion Salzburg, wo der Rechnungshof geprüft hat, und im Vergleich dazu eine Prüfung bei der Bundespolizeidirektion Wien. Dieser Vergleich zeigt, dass in Salzburg zum Beispiel die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr positiv und vorbildhaft umgesetzt wurden: etwa eine neue Organisation des Aufbaus der Polizeidirektion, Beschaffung von Dienstfahrzeugen, Vollzugskosten für Schub­häftlinge wurden evaluiert, Unfalldatenspeicher eingeführt. Im Vergleich dazu: Bei der Polizeidirektion Wien wurden mögliche Außendienst-Präsenzen nicht gemacht. Es hätte hier Einsparungsmöglichkeiten von 35 Millionen € gegeben, und das wurde nicht umgesetzt. Es wurden Doppelgleisigkeiten nicht abgebaut. Es wurden Mängel in der Planstellenbewirtschaftung nicht abgebaut. Einzig und allein dieser Unfalldaten­speicher wurde eingeführt. Das zeigt, inwieweit heute gerade in der Umsetzung Unterschiede gegeben sind.

Ein weiteres Kapitel ist das Bundesbahnstrukturgesetz. Da geht es um das gemein­same Dach der Österreichischen Bundesbahnen in Form einer Holding, unter dem vier operative Aktiengesellschaften agieren. Diese wurden im Jahr 2005 gestartet. Der Rechnungshof hat hier klare Empfehlungen abgegeben. Insgesamt lautet die Con­clusio aus diesem Bericht: Der Rechnungshof hat klare Bedenken gegen das zentral geführte System, das schrittweise wieder faktisch vorgeschrieben wird. Der Rech­nungshof hat also klar zur Vorsicht gemahnt, es wird aber leider nicht eingehalten.

Es gibt weiters einen Bericht: Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB. Die Pensionslast des Bundes bei den ÖBB ist von 2003 auf 2006 von 1,26 Milliarden € auf 1,43 Mil­liarden gestiegen, also um 13 Prozent. Das Pensionierungsalter ist nach wie vor 52,45 Jahre. Wir diskutieren hier, dass die Menschen länger in der Arbeit bleiben, und bei den Bundesbahnen verändert sich sehr wenig.

Insgesamt gäbe es noch viele Dinge zu berichten. Wir haben in den Ausschüssen intensiv diskutiert. Es wurde auch medial sehr gut nach außen transportiert. Ich kann mir nur wünschen, dass zukünftig solche Dinge, wie wir da heute präsentiert haben, besser umgesetzt werden, denn die Arbeit des Rechnungshofes soll auch honoriert werden. Es geht darum, dass wir sparsam wirtschaften und nicht öffentliches Geld verprassen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.27

 


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