Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 54

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Eine Alternative wäre, sich anzustrengen und sich zu bemühen, das, was der Rech­nungshof festgestellt hat – nämlich all die strukturellen Mängel im Unternehmen ‑, zu beseitigen, die natürlich eine Menge an Geld verschlingen und Kosten verursachen. Das geschieht in unzureichendem Maße, so wie auch die Erfüllung des öffentlich-recht­lichen Auftrages – wenn ich nur an ORF 1 denke – in unzureichendem Maße stattfin­det. (Abg. Öllinger: Das ist ein Widerspruch!) Und daraus resultiert enormer Hand­lungsbedarf in mehrerlei Hinsicht.

Wir müssen zum einen die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Auftrages auf eine neu­trale Basis stellen – das verlangt auch schon die einschlägige EU-Richtlinie, schon deswegen werden wir das Gesetz ändern müssen – und zum anderen natürlich auch die Strukturen im Unternehmen in Ordnung bringen.

Der Herr Bundeskanzler hat schon darauf hingewiesen (Abg. Hagen: Der Herr Bun­deskanzler !), dass ein 35-köpfiges Aufsichtsorgan bei dem, was heute bei Entschei­dungen an Schnelligkeit notwendig ist, nicht immer das Optimale darstellt. (Abg. Stra­che auf leere Plätze auf der Regierungsbank deutend : Da schau’ ich mir nur die Regierungsbank an!)

Kein Mensch denkt daran, die Opposition oder die Länder auszuschalten (Widerspruch bei Grünen und BZÖ), kein Mensch denkt daran (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... aus der APA!) – haben Sie je etwas über die Zusammensetzung gelesen? –, die Breite der demokratischen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen, aber es muss er­laubt sein, über effizienzsteigernde Strukturen in diesem Unternehmen nachzuden­ken – und nichts anderes werden wir tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich wird, meine Damen und Herren, seriös vorgegangen in der Ent­scheidungsfindung. Das heißt, es wird eine ordentliche Begutachtung eines Gesetzent­wurfes geben, wo ausreichend Zeit sein wird zur Stellungnahme für alle auch immer In­volvierten bei Gesetzentwürfen. Es wird ausreichend Zeit sein, hier in diesem Hohen Haus diesen Gesetzentwurf zu diskutieren, mit Hearings und allem, was wir auch in der Vergangenheit bei solch wichtigen Gesetzesmaterien immer wieder angewendet und eingesetzt haben. Und es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass wir diesen demo­kratischen Weg in der Entscheidungsfindung auch weiter gehen werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Bekräftigung dieser Vorgangsweise bringe ich jetzt noch folgenden Entschlie­ßungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die entsprechende gesetzliche Adaptierungen vorsieht, um den ORF unter Berück­sichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes mit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag langfristig zu erhalten und in der Erfüllung seines Auftrages zu stärken. Weiters soll es – im Sinne der von der Europäischen Kommission vorläufig angenommenen Problemfelder – Klarstellungen betreffend den öffentlich-rechtlichen Auftrag, die Frage der Überkompensation durch Programmentgelt und deren Überprüfung, die Frage des Erwerbs von Sportrechten und das Anbieten von Onlinediensten/Spartenkanälen ge­ben.“

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Ich fordere Sie auf, an dieser Diskussion teilzunehmen.

13.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, es tut mir leid, aber Ihre Re­dezeit ist abgelaufen.

(Beifall bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Kopf.)

 


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