Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 79

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nen werden irgendwann mitten in der Nacht ausgestrahlt, und ein österreichischer TV-Film oder auch ein österreichischer „Universum“-Beitrag wird gerade einmal im Monat gezeigt. Das ist viel zu wenig!

Eine weitere Verschärfung der Situation droht, wenn jetzt diskutiert beziehungsweise kommuniziert wird, dass die Möglichkeit besteht, das Film/Fernseh-Abkommen aufzu­kündigen. Meine Damen und Herren! Das ist die einzige Möglichkeit, um anspruchsvol­le österreichische Produktionen realisieren zu können, vor allem auch deswegen, weil auch die öffentliche Hand einen Teil dazu beiträgt. Ich würde eindringlich ersuchen, da­von abzusehen, weil das eine Ausdünnung der heimischen Produktionsinfrastruktur be­deuten würde und definitiv auch eine Gefährdung für die gesamte Wertschöpfungs­kette darstellt.

Ich könnte jetzt noch viele Beispiele nennen, warum es notwendig ist, eine Novelle in Angriff zu nehmen. Es ist nämlich für die österreichischen Musiker nicht anders in Be­zug auf die ORF-Radios, wie es sich für die Filmwirtschaft darstellt.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Medienstaatssekretär aufge­fordert, Antworten zu geben für strukturelle, wirtschaftliche, aber auch kulturpolitische Problemfelder. Der von Klubobmann Kopf eingebrachte Entschließungsantrag bietet wichtige Inputs.

Wir von der ÖVP stehen jedenfalls für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; die ÖVP ist definitiv ein Garant für Stabilität und Wirtschaftlichkeit. Unser Interesse, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt dem Programm und dem Kul­turauftrag. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Man kann ja vieles glauben, aber das glaube ich nicht!)

14.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


14.35.10

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuschauer! Sehr ge­ehrte Geschäftsführung des ORF! Es ist eine sehr wertvolle Debatte, die heute durch­geführt wird, weil es parlamentarisch von großem Wert und auch historisch interessant ist, dass drei sich durchaus differenziert fühlende Oppositionsparteien aus der Gege­benheit der Stunde einen gemeinsamen Antrag für diese Sitzung gestaltet haben. Das kommt nicht von ungefähr!

Interessant ist, dass der Herr Bundeskanzler eingangs vom Phänomen eines „unwirkli­chen Vorhabens“ sprach: Es gebe keinerlei Vorhaben zu einem ORF-Gesetz. Der ne­ben Ihnen sitzende Herr Staatssekretär Ostermayer hat hingegen am 5. März 2009 im „NEWS“ auf die Frage „Wann rechnen Sie mit einem neuen ORF-Gesetz?“ geantwor­tet:

„Vor dem Sommer geht es nach derzeitigem Stand in Begutachtung, im Herbst würde es dann beschlossen, und es gilt ab Anfang 2010.“ – Gut. – „Herzstück ist ein verklei­nertes Entscheidungsgremium mit acht bis zehn Personen.“

Niemandem fällt eigentlich auf, dass doch eine gewisse – ich will nicht sagen beson­ders intelligente, aber interessante – Falsifizierungsstrategie abläuft, indem man so tut, als ob das österreichische Gesellschaftsrecht so beschaffen wäre, dass das Entschei­dungsgremium einer Aktiengesellschaft, sagen wir einmal, denn die Ausgestaltung des ORF in Form einer Stiftung ist einer Aktiengesellschaft sehr ähnlich, der Auf­sichtsrat wäre. Bitte, das ist nach wie vor, und zur Klarstellung, der Vorstand. Der


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