nen werden irgendwann mitten in der Nacht ausgestrahlt, und ein österreichischer TV-Film oder auch ein österreichischer „Universum“-Beitrag wird gerade einmal im Monat gezeigt. Das ist viel zu wenig!
Eine weitere Verschärfung der Situation droht, wenn jetzt diskutiert beziehungsweise kommuniziert wird, dass die Möglichkeit besteht, das Film/Fernseh-Abkommen aufzukündigen. Meine Damen und Herren! Das ist die einzige Möglichkeit, um anspruchsvolle österreichische Produktionen realisieren zu können, vor allem auch deswegen, weil auch die öffentliche Hand einen Teil dazu beiträgt. Ich würde eindringlich ersuchen, davon abzusehen, weil das eine Ausdünnung der heimischen Produktionsinfrastruktur bedeuten würde und definitiv auch eine Gefährdung für die gesamte Wertschöpfungskette darstellt.
Ich könnte jetzt noch viele Beispiele nennen, warum es notwendig ist, eine Novelle in Angriff zu nehmen. Es ist nämlich für die österreichischen Musiker nicht anders in Bezug auf die ORF-Radios, wie es sich für die Filmwirtschaft darstellt.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Medienstaatssekretär aufgefordert, Antworten zu geben für strukturelle, wirtschaftliche, aber auch kulturpolitische Problemfelder. Der von Klubobmann Kopf eingebrachte Entschließungsantrag bietet wichtige Inputs.
Wir von der ÖVP stehen jedenfalls für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; die ÖVP ist definitiv ein Garant für Stabilität und Wirtschaftlichkeit. Unser Interesse, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt dem Programm und dem Kulturauftrag. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Man kann ja vieles glauben, aber das glaube ich nicht!)
14.35
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
14.35
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuschauer! Sehr geehrte Geschäftsführung des ORF! Es ist eine sehr wertvolle Debatte, die heute durchgeführt wird, weil es parlamentarisch von großem Wert und auch historisch interessant ist, dass drei sich durchaus differenziert fühlende Oppositionsparteien aus der Gegebenheit der Stunde einen gemeinsamen Antrag für diese Sitzung gestaltet haben. Das kommt nicht von ungefähr!
Interessant ist, dass der Herr Bundeskanzler eingangs vom Phänomen eines „unwirklichen Vorhabens“ sprach: Es gebe keinerlei Vorhaben zu einem ORF-Gesetz. Der neben Ihnen sitzende Herr Staatssekretär Ostermayer hat hingegen am 5. März 2009 im „NEWS“ auf die Frage „Wann rechnen Sie mit einem neuen ORF-Gesetz?“ geantwortet:
„Vor dem Sommer geht es nach derzeitigem Stand in Begutachtung, im Herbst würde es dann beschlossen, und es gilt ab Anfang 2010.“ – Gut. – „Herzstück ist ein verkleinertes Entscheidungsgremium mit acht bis zehn Personen.“
Niemandem fällt eigentlich auf, dass doch eine gewisse – ich will nicht sagen besonders intelligente, aber interessante – Falsifizierungsstrategie abläuft, indem man so tut, als ob das österreichische Gesellschaftsrecht so beschaffen wäre, dass das Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft, sagen wir einmal, denn die Ausgestaltung des ORF in Form einer Stiftung ist einer Aktiengesellschaft sehr ähnlich, der Aufsichtsrat wäre. Bitte, das ist nach wie vor, und zur Klarstellung, der Vorstand. Der
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