Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

patientennahe Versorgung heißt vor Ort, heißt bei den Leuten zu sein und heißt auch: direkte, effiziente und erfolgreiche Hilfe.

Wichtig ist, dass Benchmarks eingeführt werden, damit Qualitätsverbesserungen statt­finden, denn die Gesundheit ist ein kostbares Gut – und auch das Gesundheitssystem müssen wir als kostbares Gut bezeichnen, ein System, in dem man mit Vertrauen, Effizienz und hoher Qualität weiterarbeiten kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.53.15

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bun­desminister! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Aus dem vorliegen­den Bericht III-17 der Beilagen möchte ich zwei Beispiele herausgreifen: ein positives und leider ein aus meiner Sicht eher negatives Beispiel.

Zuerst als positives Beispiel der Bericht über die Österreich Werbung, wo der Rechnungshof die Entwicklung der Österreich Werbung von 2000 bis 2006 untersucht hat. Dabei wurden die erfolgten Umstrukturierungen bewertet und im Zuge dessen als positiv dargestellt; ebenso die strategische Ausrichtung und die Arbeitseffizienz insge­samt.

Auch nach dem Wechsel in der Geschäftsführung im Jahre 2006, nunmehrige Ge­schäftsführerin ist Frau Dr. Stolba, die übrigens im Ausschuss sehr kompetent Ant­worten gegeben hat, funktioniert das System in der Österreich Werbung. Damals war es eben so, dass man in der Österreich Werbung die Empfehlungen des Rechnungs­hofes ernst genommen hat. Es hat eine Prüfung gegeben – und damals war es Bun­desminister Bartenstein, der, ausgehend vom RH-Rohbericht, den Auftrag gegeben hat, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen.

In diesem Zusammenhang wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, ein Kos­ten­management eingeführt, das Gehaltssystem wurde auf Leistungsbasis umgestellt und viele andere Dinge mehr. – Insgesamt also ein Danke und Lob für diesen Bericht. Es gibt da durchaus einige Anregungen dazu, und ich glaube, diese sind durchaus umsetzbar.

Wir diskutieren ja hier im Hause oft über öffentliche Einrichtungen, wo Empfehlungen des Rechnungshofes nicht umgesetzt wurden. Ich glaube daher, man sollte sich so positive Dinge und Berichte zum Vorbild nehmen, und zwar auch in anderen Ein­richtungen.

Zum zweiten Vergleich – Kollegin Lapp hat das schon angesprochen –, zum Vergleich zwischen den Gebietskrankenkassen Wien und Oberösterreich, wozu ich kritisch festhalten muss, dass da viele Empfehlungen des Rechnungshofes leider nicht um­gesetzt wurden. Ja, bei diesen beiden Kassen gibt es unterschiedliche Anfor­derungs­profile und auch Anforderungsbedingungen, trotzdem muss man aber schon sagen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in etwa die gleichen sind.

Man kann ja auch ganz klar erkennen, was Funktionäre, was die Geschäftsführung, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daraus machen können – und da schneidet Oberösterreich eben extrem gut ab. Meine Kollegen aus Oberösterreich, Singer und Wöginger, werden darüber im Detail berichten.

Jedenfalls konnte man bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse genau sehen: Man kann die Effizienz steigern, die Tarife angleichen und man kann auch Honorarsummen-Begrenzungen einführen. In Oberösterreich hat gerade diese


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite