Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 226

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Schauen Sie ins Internet und versuchen Sie einmal, Ihre Versichertenvertreter in irgendeiner Gebietskrankenkasse ausfindig zu machen! Sie stehen nicht einmal mit Namen und Adresse drinnen! Gerade einmal den Obmann können Sie erreichen, wenn Sie ins Internetportal schauen.

Das heißt aber Selbstverwaltung! Das ist keine Selbstverwaltung der Versicherten, sondern das ist eine Selbstverwaltung, die sich selbst verwaltet! Ja, das ist es, aber das hat mit dem, wie wir eine Patienten- oder Versichertenvertretung haben wollen, nichts, aber auch schon gar nichts zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt kann man trotzdem noch immer der Meinung sein, das sei ein System, das bis jetzt irgendwie funktioniert hat. – Ja, aber war es das schon? Sind Sie schon zufrieden damit, dass es irgendwie funktioniert? Man muss in Kauf nehmen, dass es so ist und dass es diese Unterschiede zwischen Oberösterreich und Wien und egal wo gibt – das ist eben so! –, oder haben Sie irgendwo noch die Intention, den Willen, etwas Gemein­sames zu machen und auch zu verbessern? – Ich habe das in der Debatte nicht bemerkt.

Dafür bietet der Rechnungshofbericht eigentlich eine Folie, eine Grundlage, worauf man diskutieren kann und bezüglich der man sich nicht herstellen und sagen sollte: Es passt sowieso alles! – Der eine sagt das bezüglich Oberösterreich und der andere sagt das bezüglich Wien.

Na, Gute Nacht, österreichisches Gesundheitssystem!, wenn das die Antwort des Parlaments sein sollte. (Beifall bei den Grünen.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Staatssekretärin Marek zu Wort. – Bitte.

 


19.37.31

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Gesund­heitsminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund des Redebeitrags des Herrn Abgeordneten Gaßner jetzt doch noch zur Österreich Werbung zu Wort gemeldet.

Nachdem sämtliche Vorgaben des Rechnungshofes an die Österreich Werbung bereits erfüllt und umgesetzt wurden beziehungsweise in Umsetzung sind, ist hier, so denke ich, sehr viel Positives zu bemerken, aber Herr Abgeordneter Gaßner hat wiederum das gesagt, was er auch schon im Ausschuss gesagt hat. Ich habe das widerlegt, ich habe es ihm ganz konkret gesagt, aber er hat es hier wiederholt. – Unwahres wird durch Wiederholung nicht doch wahr. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Tatsache ist, dass es bei der Wiederbestellung des Geschäftsführers Dr. Oberascher zwölf Bewerbungen gegeben hat, diese wurden von der Bewertungskommission bewertet. Fakt ist weiters, dass Herr Dr. Oberascher der Einzige war, der die gefor­derte Qualifikation erfüllt hat (Abg. Öllinger: Wie es der Zufall will!), und damit war auch die Notwendigkeit eines Hearings nicht gegeben.

Und einfach nur, damit man es gemacht hat – auch wenn man genau weiß, dass es nur einen gibt, der die Qualifikationen hat und diese erfüllt –, wäre, so denke ich, eine Frage der Kosteneffizienz, deswegen war diese Entscheidung durchaus gerechtfertigt.

Herr Abgeordneter Gaßner ist nicht da; ich würde Sie bitten, ihm das so noch einmal, nach dem Ausschuss, zu sagen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39

 


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