Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 254

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Gehen wir doch kurz zurück: Islamgesetz, Reichsgesetzblatt 159 aus dem Jahre 1912. Für all jene, die sich nicht mehr so genau an die Geschichte erinnern: Die öster­reichisch-ungarische Armee okkupiert Bosnien – nicht nach dem Willen der Bevölkerung. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1912 wurde mit Bundesgesetzblatt 164 im Jahre 1988 in dieser Fassung übernommen. Meine Damen und Herren, das war es, deswegen haben wir das Islamgesetz.

Doch wir haben noch etwas ganz anderes, und das ist das viel Bedenklichere: Hier in diesem Haus sitzt eine relativ kleine Gruppe, die die islamische Zuwanderung aus vollem Herzen und tiefem Glauben befürwortet. Hier sitzt eine wesentlich größere Gruppe, die glaubt, es befürworten zu müssen, weil sie eben gute Menschen sind, wie sie glauben, aber im Innersten ihres Herzens nicht überzeugt sind. Und hier sitzt eine noch größere Gruppe, die genau weiß, dass das der falsche Weg ist, es sich aber nicht zu sagen traut. Und hier sitzt eine Gruppe, die inzwischen die größte Oppositionspartei in diesem Haus ist, die genau weiß, dass das falsch ist und dass hier etwas geschieht, was unsere Bevölkerung zu 90 Prozent nicht will! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Dann schreibt es doch hinein, bitte!)

Darum erwarten unsere Mitbürger, 90 Prozent unserer Mitbürger, von diesem Haus, dass wir zumindest die eingewanderten Moslems dazu mehr oder weniger verpflichten, dass sie sich nach unseren Gesetzen, nach unseren Gebräuchen, nach unserer Art des Zusammenlebens verhalten. Dorthin sollten wir kommen, anstatt irgendeinen Dialog und irgendwelche Auseinandersetzungen mit dem Herrn Stadler zu führen, der einmal da und einmal dort ist und einmal dieses und einmal jenes sagt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Wieso steht dann da: „jede Religionsgemeinschaft“?)

Wir wollen unsere Bevölkerung davor schützen, dass heimlich diese unsere Heimat ein muslimischer Staat wird. Wir wollen diese Heimat für unsere Nachfolger, für unsere Nachfahren erhalten, als einen Teil des christlichen Abendlandes! (Beifall bei der FPÖ.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lueger gelangt nun zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.23.35

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der moderne Rechtsstaat ist auf Grund- und Freiheitsrechten aufgebaut und soll und darf auf zentrale Elemente des menschlichen Lebens, insbesondere den Bereich der Sinnstiftung, nur sehr begrenzt Einfluss nehmen. Gerade die Auseinandersetzung mit dieser Sinnfrage ist Aufgabe der Religionsgemeinschaften und hat für sie zentrale Bedeutung.

Ich bin hier nicht der Meinung des Kollegen Stadler, denn im Artikel 15 des Staats­grundgesetzes ist sehr wohl die Unterscheidung zwischen gesetzlich anerkannten Kirchen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich veran­kert und wird eine Bindung an die staatliche Rechtsordnung vorgesehen. (Abg. Mag. Stadler: Nein! Literatur lesen! Sie kennen sich nicht aus, wirklich!)

Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften können gleichzeitig auch eine Rechtsper­sönlichkeit erlangen, und auch da ist eine positive Grundeinstellung gegenüber dem Staat erforderlich.

Noch ganz kurz zum Kollegen Sonnberger und zum Laizismus, der in beiden An­trägen, die eingebracht wurden, genannt wurde. Diesen sehr unscharfen Begriff gibt es heute in der Definition weder in der Schulung noch in der Forschung, den gibt es nicht


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