Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 255

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mehr. Der unscharfe Begriff bedeutete damals keine strenge Trennung zwischen Kirche und Staat, sondern ein Zurückdrängen in das Privatleben der Menschen. In einer kirchenrechtlichen Diskussion sieht das schon wieder ganz anders aus, denn da unterscheidet man hinsichtlich der Trennung von Staat und Kirche, und zwar in Separation einerseits, das ist das französische Modell, und in Kooperation anderer­seits, das ist das Modell, das wir in Österreich haben.

Daher sind wir der Meinung – und daher haben wir auch diesen Antrag im Ausschuss gestellt –, wichtig ist, dass wir mit den Religionsgemeinschaften in einen Dialog eintreten, um eine gemeinsame Vorgangsweise zu entwickeln, wie deren Organe, Seelsorger und Religionsdiener in ihrem Wirken und in ihren jeweiligen Lehren die Ziele und Werte der österreichischen Bundesverfassung im Allgemeinen und der staatsbürgerlichen Erziehung im Besonderen fördern können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


21.26.05

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Stadler hat schon völlig richtig diesen Antrag der FPÖ als schlichtweg peinlich bezeichnet, weil er ja inhaltlich eine glatte Themenverfehlung ist. Ihnen, meine Damen und Herren von der FPÖ, geht es ja um etwas ganz anderes. Die Intention, die hinter diesem Antrag steht, geht ja in eine ganz andere Richtung. Die mag vielleicht grundsätzlich korrekt und richtig sein, das gestehe ich Ihnen zu, nur die Form, wie das in einen Antrag gegossen wird, ist die falsche.

Was der Kollege Weinzinger da vorher von sich gegeben hat, war ein Offenbarungseid. Da geht es um Fragen wie die Integration, da geht es um die Frage des Religions­unterrichtsgesetzes zum Beispiel, da geht es um die Frage des Vollzuges des Asyl­gesetzes oder da geht es um die Frage des Staatsbürgerschaftsgesetzes und um dessen Vollzug. Das meinen Sie auch, und das ist auch die Intention, die dahinter steckt. Insofern ist auch dieser Antrag mit Verweis auf Artikel 15 Staatsgrundgesetz abzulehnen, denn ich sage Ihnen, der ist schlichtweg verfassungswidrig und würde vom Verfassungsgerichtshof sofort wieder aufgehoben werden. Das ist der Punkt bei dieser Sache.

Dazu ein aktueller Fall, weil wir gerade beim Verfassungsgerichtshof sind, der die eigentliche Problematik zeigt, die auch Teil Ihrer Intention war. Da geht es um die Frage, wie der Verfassungsgerichtshof die geltenden Gesetze auslegt. Wir haben hier einen Fall, wo einem muslimischen Hassprediger das Land Kärnten die Staatsbürger­schaft verweigert hat und dieser Bescheid vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, mit der Begründung, das Land Kärnten habe verabsäumt, auch auf jene Gründe einzugehen, die für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sprechen. Und das, obwohl dieser Hassprediger Religionslehrer ist und als Religions­lehrer Kinder schlägt, Frauen nicht die Hand gibt, Gewalt gegen Frauen gutheißt und die Anschläge des 11. September als richtig empfindet.

Das ist das Problem, dass hier der Verfassungsgerichtshof hergeht, obwohl das Staatsbürgerschaftsgesetz die Möglichkeit bieten würde, diesem Herrn nicht die Staatsbürgerschaft zu geben, und sagt, dies sei Willkür seitens des Landes Kärnten, dieser Moslem muss die Staatsbürgerschaft bekommen. Das ist der falsche Umgang mit den geltenden Gesetzen in unserem Land.

 


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