Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 282

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

begründet, den Netzbetreibern Kosten zu vergüten und auf der anderen Seite für den Abnehmer günstige Netzwerke und Netze zur Verfügung zu stellen.

Herr Abgeordneter Hofer hat hier ausgeführt, dass die erneuerbare Energie besonders wichtig ist. – Ich bin ganz bei Ihnen. Deswegen hat Herr Bundesminister Mitterlehner mit seinem Ministerkollegen Berlakovich auch bereits die entsprechenden Strategien vorbereitet.

Wir alle wissen, bis 2020 werden wir auch in Österreich einen Anteil von 34 Prozent an erneuerbaren Energien haben. Wir setzen alles daran, um die Infrastrukturen dafür zu schaffen. Und wir werden auch auf eine entsprechende Sicherheit, nämlich Versor­gungssicherheit, Wert legen und hier alles dafür unternehmen, um diese zu erreichen.

Dazu braucht man auch entsprechende Netze und Netzwerke. Hiezu ist eine geänderte Fassung dieser gesetzlichen Bestimmung nötig. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.04


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Katzian ist der nächste Redner. – Bitte.

 


23.04.08

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der § 23b des Gaswirtschaftsgesetzes aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes geändert werden musste. Es geht um ein Wort, aber um ein sehr folgenschweres Wort. Jetzt ist durch diese Änderung klargestellt, dass die zuständige Behörde die Netze unterschiedlicher Netzbetreiber mit dem Sitz innerhalb desselben Bundeslandes für alle Netzebenen zu einem Netzbereich zusammenfassen muss.

Diese Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes gibt uns aber auch die Gelegenheit, wich­tige strategische Entscheidungen in der Energiepolitik zu besprechen.

Im Regierungsprogramm haben wir uns ja dazu bekannt, dass Versorgungssicherheit einen wesentlicher Pfeiler unserer Politik im Energiebereich darstellt, auch meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen.

Ich denke, wenn wir Versorgungssicherheit ernst nehmen, dann ist damit auch die soziale Frage in der Energiepolitik gestellt. Insbesondere müssen wir bei allen Schrit­ten darauf achten, dass Energie ein leistbarer Rohstoff, dass Energie etwas Leistbares für alle Menschen in der Gesellschaft bleibt. Das ist ein Kriterium, dem all unsere Bemühungen und Maßnahmen gerecht werden müssen. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Armut ist die soziale Frage im Energiebereich zu stellen und auch entsprechend zu beantworten.

Wenn wir Versorgungssicherheit ernst nehmen, meine Damen und Herren, so ist das aber ohne den notwendigen Leitungsausbau beziehungsweise notwendige Leitungs­erweiterungen undenkbar. Daher steht die Verbesserung der rechtlichen Rahmen­bedin­gungen, um übergeordneten öffentlichen Interessen entsprechen zu können, im Mittelpunkt auch künftig angestrebter Gesetzesänderungen.

Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden ebenso notwendig sein; ohne das wird es nicht gehen. Hier gilt es, den Bogen zwischen dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Wasserkraft und der stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Genehmigung von Wasserkraftwerk­pro­jekten zu spannen. – Eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes be­reiten wir ja gerade vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite