Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 289

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Jahr 2001, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die FPÖ selbst noch an der Regierung war, den Mitgliedstaaten empfohlen hat, nationale Richtlinien zu erlassen, die sich mit den Grundsätzen einer effektiven Ausbildung, der Schulung, der Praxis und den Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beschäftigen.

Nur, eines muss man auch sagen: Während der Zeit, in der Sie die Sozialminister gestellt haben, nämlich in diesen sechs Jahren, hat sich in dieser Hinsicht eigentlich überhaupt nichts bewegt. Sie haben ja selbst gesagt, Kollege Hofer, dass Sie diesen Antrag abgekupfert haben, aber ich glaube, Sie haben dabei vergessen, zu bedenken, dass das ein Antrag ist, der bereits aus dem „Jahre Schnee“ ist, denn wenn Sie im § 18 verlangen, dass es künftig eine vierjährige Ausbildung geben soll, dann möchte ich nur darauf verweisen, dass es bereits seit einem Jahr das Bakkalaureatstudium gibt und sohin die Berufsausbildung bereits nach drei Jahren abgeschlossen werden kann.

Faktum ist, dass, nicht zuletzt auch durch die Initiative des ÖGB im Vorjahr, ein neuerlicher Anlauf genommen wurde und dass jetzt ein bisschen Schwung in diese Diskussion gekommen ist und darauf gedrängt wird, dass wir das endlich umsetzen.

Nur hat der Antrag der FPÖ einen weiteren kleinen Haken, nämlich die kompetenz­rechtliche Abklärung, was, wie ich glaube, gleichfalls nicht berücksichtigt wurde, denn wir können das Gesetz gar nicht umsetzen, weil ja bis zum jetzigen Zeitpunkt gemäß einer Artikel-15a-Vereinbarung die Länder für die Ausbildung der Sozialarbeiter zustän­dig sind. Das heißt, wir müssten vorher eine Verfassungsänderung herbeiführen, die den Bund ermächtigt, ein einheitliches Berufsbild für die Diplomierten Sozialarbeiter zu erstellen.

Da es sich aber um eine so wichtige Materie handelt, bin ich davon überzeugt, dass wir uns, wenn wir einmal die wesentlichen Voraussetzungen wie die notwendige Verfas­sungsänderung abgeklärt haben, sicherlich gemeinsam dazu durchringen können, einen Fünf-Parteien-Antrag zu verabschieden. (Beifall bei der SPÖ.)

23.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


23.30.26

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Erstens: Der vorliegende Antrag geht derzeit ins Leere, weil für diese Materie keine Bundeskompetenz vorhanden ist.

Zweitens: Der Antrag ist meiner Meinung nach konkret aus dem Jahre 2002, das heißt, er ist daher auch in materiellen Bestimmungen oftmals überholt und entspricht nicht der derzeitigen Rechtslage.

Drittens: Das Anliegen, die Thematik ist natürlich wichtig, und es ist darüber nach­zudenken und zu verhandeln. Das sollten wir aber ausführlich im Sozialausschuss tun und auch die involvierten Gebietskörperschaften einbeziehen.

Ich denke also, dass wir die Diskussion in den Sozialausschuss verlagern sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

23.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


23.31.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Wenn Herr Spindelberger sagt, dass in jenen vergangenen


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