Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 12

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortungen 1034/AB und 842/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1034/AB der Anfrage 979/J der Abgeordneten DDr. Kö­nigshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ostrisiken der österreichischen Banken durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

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Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine weitere kurze Debatte über die Beantwortung 842/AB der Anfrage 818/J der Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend weiterhin die immer noch fehlenden Ortstafeln durch den Herrn Bundeskanzler abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung im Anschluss an die soeben bekannt gegebene Besprechung einer Anfragebeantwortung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minuten sowie Grüne und BZÖ je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 9.05 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 13 Minuten, Bundeskanzler 10 Minuten, Vizekanzler 10 Minuten, eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, eine weitere Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, ein Regie­rungsmitglied der ÖVP und ein Regierungsmitglied der SPÖ mit je 5 Minuten, eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine weitere Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ und ein Regierungsmitglied der ÖVP mit je 5 Minuten und schließlich eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten.

Die den Vorsitz führende Präsidentin beziehungsweise der den Vorsitz führende Präsi­dent wird auf die strenge Einhaltung der Redezeit der einzelnen Abgeordneten achten. Sollte sich nach der fünften Runde der Abgeordneten herausstellen, dass die verblei­bende Restredezeit nicht ausreicht, wird die den Vorsitz führende Präsidentin bezie­hungsweise der den Vorsitz führende Präsident die Redezeit der verbleibenden sieben Redner, inklusive der beiden Regierungsmitglieder, aliquot kürzen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fern­sehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 


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