Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 105

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sondere auf dem Gebiet der Verwaltungsreform, denn drei Wege – und ausschließlich drei Wege! – gibt es zur Sanierung von Staatsfinanzen:

Nummer eins: Inflation.  Wollen wir nicht.

Nummer zwei: Steuererhöhungen. – Wollen wir nicht.

Nummer drei: Ausgabenkürzungen. – Müssen wir. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin neugierig, ob die Bundesregierung in Gestalt des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers ein Stück Weges vollbringen wird, das wir bereit sind, mitzuge­hen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir die Behandlung der Tagesordnung um 15 Uhr zur Durchführung der eingebrachten kurzen Debatten jedenfalls unterbrechen werden.

Bitte, Frau Bundesminister.

 


14.45.53

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Auch im Justizbereich hat man sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten fügen müssen, aber man muss auf dem Boden der Realität bleiben.

Auch im Justizbereich haben wir eine Budgetsteigerung zu verzeichnen, nämlich um 11,7 Prozent. Es gibt in der Justiz 11 011 Mitarbeiter. Davon müssen bis 2013 169 Planstellen eingespart werden. Das sind ungefähr 4 Promille jährlich. Das werden wir gemeinsam verkraften, mit vereinten Kräften, und ich vertraue auf das mir bekann­te, sehr hohe Engagement der österreichischen Justizbediensteten. Ich vertraue auch auf das von mir entwickelte und bereits beschlossene Entlastungspaket.

Es kann mir niemand sagen, dass es keine Entlastung ist, wenn Richter vermehrt von gekürzten Urteilsausfertigungen Gebrauch machen können. Es kann mir niemand sa­gen, dass es keine Entlastung ist, wenn administrative Abläufe vereinfacht werden, wenn Bürokratie beseitigt wird. Es kann mir auch niemand sagen, dass es keine Ent­lastung ist, wenn ein Strafrichter nicht mindestens einmal wöchentlich im schöffenge­richtlichen Verfahren beisitzen gehen muss.

Auch ist es eine Entlastung, wenn jährlich nur 3 000 und nicht 13 000 Beschlagnahme­beschlüsse bei Gericht gefasst werden müssen. Und es ist natürlich für die Zivilrichter auch eine Entlastung, wenn sie sich nicht mehr in diesem Ausmaß mit den Kosten der Anwälte beschäftigen müssen. Es gibt Entlastungen, und die werden greifen; da bin ich mir ganz sicher. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie brauchen sich um die Zukunft der österreichi­schen Justiz keine Sorgen zu machen. Es werden die Rechtsstaatlichkeit, der Rechts­schutz und auch der Opferschutz auch in Zukunft gewahrt bleiben. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Großruck: Das war staatstragend!)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Huber zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.48.17

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Verehrte Zuschauer auf der Besuchergalerie! Ho­hes Haus! Die APA-Meldung, die Herr Minister Berlakovich gleich nach Bekanntwerden


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