Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 122

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Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. – Bitte.

 


15.49.43

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Staats­sekretäre! Es sind gleich zwei anwesend – sehr gut! – anstatt des Bundeskanzlers.

Trotz Wirtschaftskrise und neben den Budgetproblemen, die wir haben, dürfen wir, glaube ich, nicht auf die Verfassung, oder besser gesagt, auf die Einhaltung der Ver­fassung, vergessen. Es geht um die zweisprachigen Ortstafeln und um die Frage, war­um diese noch immer nicht ordnungsgemäß aufgestellt werden können.

Vor ziemlich genau einem Jahr bin ich auch hier gestanden. Es ist auch um eine Be­sprechung einer Anfragebeantwortung gegangen. Ich hatte den Bundeskanzler – da­mals war es noch Alfred Gusenbauer – gefragt, warum er keine neuen Verordnungen zur Aufstellung der Ortstafeln erlässt, wie das seine Pflicht wäre, da die alte Verord­nung aus dem Jahr 2006 von Bundeskanzler Schüssel nicht verfassungskonform ist. Er hat mir daraufhin geschrieben, dass seine Bemühungen um einen Konsens in die­ser Frage gescheitert sind, dass die ÖVP und Landeshauptmann Haider dem nicht zu­gestimmt haben und so weiter (Abg. Dolinschek: Die SPÖ hat seinerzeit nicht zuge­stimmt in dem Haus!) und dass vor allem die Bundesregierung nicht verantwortlich wä­re für die Aufstellung der Tafeln. – Das hatte ich aber gar nicht gefragt. Ich wollte wis­sen, nämlich den Verantwortungsbereich der Bundesregierung betreffend, warum es zu keiner neuen Topographieverordnung kommt.

Deswegen die Besprechung der Anfragebeantwortung vor einem Jahr. Der Bundes­kanzler hat mir wieder das Gleiche erzählt und wieder keine Antwort auf die entschei­dende Frage gegeben, weil er ganz offensichtlich – möglicherweise sogar absichtlich – die Frage falsch verstanden und sich auf diese Art und Weise der Antwort entzogen hat.

Es gibt zwei Bereiche: den einen Bereich, dass die Regierung über den Hauptaus­schuss eine Topographieverordnung erstellen muss, und dann jenen, dass die Landes­regierung beziehungsweise die Zuständigen in der Landesregierung diese Ortstafeln aufstellen müssen. Beide müssen funktionieren. Wenn aber die Topographieverord­nung gar nicht verfassungskonform erlassen wird, dann gibt es zwei Beteiligte, die am Nichtzustandekommen schuldig sind. (Abg. Petzner: Einen!)

Meine Frage ist im Zusammenhang mit der Bundesregierung nur an diese ergangen, nämlich betreffend die neue Topographieverordnung.

Nun habe ich, nachdem der Regierungswechsel stattgefunden hat, die gleiche Frage auch an den neuen Bundeskanzler Faymann gestellt und habe darum gebeten, die Fragen detailliert, so wie ich sie gestellt habe, einzeln zu beantworten, weil ich befürch­tet habe, dass wieder so ein Block kommt, in dem es heißt: Wir können nichts dafür, die Kärntner sind schuld – oder irgendwie in dieser Art –, wir können dort keine Tafeln aufstellen und so weiter.

 


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