Verordnung das ganze Gesetz spezifiziert, so wie sich das gehört. Ich habe selten eine Verordnung gesehen, die in den Möglichkeiten hinter das Gesetz zurückfällt.
Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Wir haben vonseiten der Opposition nämlich gar nicht so schlecht verhandelt – Professor Van der Bellen, der jetzt ein bisschen schmunzelt, war ja dabei. Wir haben das eine oder andere untergebracht – das ist ja dann öfters erwähnt worden, deshalb stehen wir auch dazu –, und es wird tatsächlich dem Verordnungserlasser – Kanzler im Übrigen, Finanzminister – die Möglichkeit gegeben, hier mehr vorzusehen.
Das ist überhaupt nicht passiert! Die viel gescholtene EU ist es gewesen, die die Bedingungen Gott sei Dank ein bisschen verschärft hat – noch immer nicht endgültig nach unserem Geschmack.
So, was ist jetzt der Stand? – Und damit jetzt zum Kern dieser Anfragebeantwortung. Interbankmarktstärkungsgesetz und Finanzmarktstabilitätsgesetz beinhalten klipp und klar die Kompetenzfestschreibung des Finanzministeriums – gerade vorhin habe ich es mir noch einmal angeschaut –: schon in Artikel 2, der ja der viel relevantere ist, was das Partizipationskapital betrifft. Das andere finde ich ja sowieso völlig in Ordnung, hinsichtlich des Artikels 1 mit der Haftungsübernahme. Aber auch dort hat der Finanzminister Möglichkeiten, aber auch speziell im Artikel 2. Er ist für den Vertragsabschluss mit zuständig, er ist für das Controlling mit zuständig et cetera.
Jetzt frage ich Sie, Herr Kollege Molterer – Sie nicken so erfreut; das dürfen Sie vielleicht auch, denn Sie haben das noch auf den Weg gebracht –: Ist das die Antwort auf das, was dieses Ihr Ministerium quasi zu wissen hat für 1,7 Milliarden € Partizipationskapital? – Ja, jetzt tuscheln Sie in der ÖVP, denn das sehen Sie selber ein, nicht wahr? – Wenn das das Wissen sein soll, das den 1,7 Milliarden € Partizipationskapital an die Erste, an Raiffeisen zugrunde liegt, dann sage ich Gute Nacht. Wenn das die Geschichte ist, dann Gute Nacht! – Wir wollen hier keine Geschäftsgeheimnisse ausgebreitet haben. Sie wissen, dass wir uns in den Ausschüssen immer sehr seriös verhalten. Da gilt nun einmal das parlamentarische Wort.
Deshalb sage ich abschließend, dass aus ganz anderen Motiven vielleicht, aber jedenfalls augrund viel zu knapper Beantwortung und entweder aufgrund von wirklich Dumm-Sein oder Sich-dumm-Stellen diese Anfragebeantwortung ungenügend ist. Beides ist nicht zulässig oder sehr schwer verkraftbar, und deshalb empfehle ich, dass wir dem Antrag auf Nichtkenntnisnahme zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Königshofer, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für deren Nichtkenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 842/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers mit der Ordnungszahl 842/AB.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite