Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 123

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Genau das ist leider passiert: Der Herr Bundeskanzler hat die Fragen nicht einzeln be­antwortet, und er hat sich wieder, möglicherweise absichtlich, dieser Fragestellung ent­zogen.

Was kann man daraus ableiten? – Daraus kann man ableiten, dass es hier eine Ver­antwortung auch der Bundesregierung gegenüber dem Einhalten der Verfassung gibt. (Abg. Petzner: Ausschließlich des Bundes!) Und das ist meiner Meinung nach kein tragbarer Zustand. Es ist jetzt tatsächlich drei Jahre her, dass von Bundeskanzler Schüssel eine Verordnung erlassen wurde, die mehr oder weniger als nicht verfas­sungskonform gilt.

Ich habe vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass es jetzt zahlreiche zuerst Beschwer­den, dann Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes geben wird, die den Steuerzah­ler, die Steuerzahlerin enorm viel Geld kosten werden. Genau das ist eingetroffen, und das wird auch weiterhin eintreffen. Es wird Ortschaft nach Ortschaft, Gemeinde nach Gemeinde in der Lage sein, durch eine entsprechende Vorgangsweise darauf hinzuwir­ken, dass verfassungsgerichtlich Erkenntnisse erlassen werden, die darauf hinweisen, dass da nicht ordentlich vorgegangen wird. (Abg. Dolinschek: Der Europäische Ge­richtshof hat entschieden, dass sich die Minderheit zählen lassen muss!)

So ist es geschehen, und so wird es auch weiterhin geschehen. Die Verantwortung da­für hat aber die Bundesregierung. Sie muss gegenüber dem Hauptausschuss jetzt ein­mal tätig werden und eine neue Verordnung erlassen.

Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, mir jetzt einmal wirklich ganz konkret zu sagen: Kommt das oder kommt das nicht? – Das ist völlig unabhängig von einem Volksgrup­pengesetz! (Beifall bei den Grünen.) Ob es jemals zu diesem Volksgruppengesetz kommt – hoffen wir es! –, ist eine ganz andere Geschichte. Zunächst einmal muss hier aber Sorge dafür getragen werden, dass dieser Vorgang eingehalten wird. Und ich glaube, es ist ein ganz schlechtes Vorbild auch für andere, die vielleicht überlegen könnten, die Verfassung nicht einzuhalten, dem Vorschub zu leisten.

Noch einmal, weil Sie meine Anfrage möglicherweise sonst wieder falsch verstehen – und Ihre Interpretation meiner Frage ist in der Anfragebeantwortung völlig falsch –:

Die Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustands benötigt zwei Teile. Ich frage: Werden Sie Ihren Teil beitragen, nämlich die Verordnung von Ortstafeln, die Topogra­phieverordnung neu erlassen, oder werden Sie den nicht verfassungskonformen Zu­stand beibehalten? – Das wäre nämlich fahrlässig.

Ich bitte diesmal um eine Antwort. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatsse­kretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Re­dezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.

 


15.55.14

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich der Frage nicht entzie­hen. (Abg. Petzner: Aber Sie kennen sich nicht aus! Ich gehe davon aus!) Auch die Regierung hat sich in den Koalitionsverhandlungen mit diesem Thema befasst und hat dazu eine Regelung oder eine Vereinbarung getroffen.

Trotzdem muss man zuerst einmal klarstellen – und das ist auch in der Anfragebeant­wortung durch den Herrn Bundeskanzler mitgeteilt worden –, dass aus den Erkenntnis­sen des Verfassungsgerichtshofes einerseits hervorgeht, dass eine Kundmachung die­ser Erkenntnisse zu erfolgen hat – das ist eine Zeit lang nicht erfolgt, ist dann aber ge-


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