Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 135

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Andererseits ist für die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die dem Unterricht auf Grund ihrer Sprachdefizite nicht folgen können, ebenfalls eine ihren Bedürfnissen Rechnung tragende Ausbildung nicht zu gewährleisten.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen zur Einführung getrenn­ter Klassen für Migrantenkinder nach finnischem Vorbild zu schaffen, um die Sprach­ausbildung der Betroffenen zu intensivieren und zu verbessern und damit deren Chan­cen auf eine gute Schul- und Berufsausbildung zu erhöhen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schmuckenschlager. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.29.54

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Weltweit ist die Wirtschaft, ausge­löst durch die US-amerikanische Bankenkrise, deutlich ins Wanken gekommen. Auch Österreich kann sich mit seiner international verflochtenen Volkswirtschaft diesen Ten­denzen und Entwicklungen nicht entziehen. Die Folgen sind ein negatives Wachstum und steigende Arbeitslosenzahlen.

Finanzminister Pröll hat mit seinem Doppelbudget die richtigen Antworten auf die Fragen in einer schwierigen Zeit gefunden. Wir brauchen Wachstum und Sparsamkeit. Es gibt bekanntlich zwei Schrauben, an denen man drehen kann, einerseits die Ausga­ben und andererseits die Einnahmen. Da aufgrund der angespannten Lage die Einnah­men nicht steigen werden, muss man wohl die Ausgaben genau unter die Lupe neh­men. Es ist daher eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform durchaus zu begrü­ßen.

Effiziente Strukturen für niedrige Ausgaben: Im Budgetbegleitgesetz lassen sich einige gute Beispiel dafür finden. Das vierte Hauptstück des Budgetbegleitgesetzes sieht un­ter anderem eine Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes vor. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsge­setzes sollen im Hinblick auf die Schließung von Kontrollstellen des veterinärmedizini­schen Grenzbeschaudienstes die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wer­den, Bedienstete des veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienstes der Agentur zur dauernden Dienstleistung zuzuweisen. Es ist dies ein Beispiel dafür, Struktur zu evalu­ieren, zu verschlanken und trotzdem volle Leistungserbringung garantieren zu können. Gerade im sensiblen Bereich der Lebensmittel- und Ernährungssicherheit müssen wir für die Menschen in unserem Land volle Sicherheit gewährleisten können.

Das zweite Beispiel ist die Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetzes. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes soll der zur Ausübung der amtstierärztlichen Tätigkeit befugte Personenkreis erweitert werden. Mit dieser Erweiterung kann eine noch bes­sere Versorgung mit amtstierärztlichen Leistungen erfolgen. Da können wir den öster­reichischen Bäuerinnen und Bauern, die seit Jahrhunderten Garant für die Lebensmit­telversorgung in unserem Land sind, kompetente Partner zur Seite stellen, um unsere


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