Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 175

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Im Hinblick auf den Schutz der Ballbesucher wurden die gewaltbereiten Demonstran­ten abgedrängt, wobei es Strategie der Polizei war, weitere Straftaten zu verhindern.

Herr Vilimsky, ich möchte noch einmal erwähnen, dass es nicht sachgerecht ist, wenn Sie hier vom Rednerpult aus behaupten, ich hätte auch bei der damaligen Wahl­schlussveranstaltung Ihrer Partei die Ausschreitungen der Gegendemonstranten nicht aufs Schärfste verurteilt. (Abg. Vilimsky: Damals habe ich Sie sogar gelobt!) Eben!

Sie haben nämlich auch damals von mir gehört, dass ich jeden Extremismus, egal von welcher Seite er kommt, ablehne. Ich lehne auch Gewaltbereitschaft auf der Straße entschieden ab. Das Versammlungsrecht und Demonstrationsrecht ist ein verfassungs­rechtlich gewährleistetes Recht, das wir hochhalten, aber wenn es für Gewaltexzesse missbraucht wird, habe ich dafür kein Verständnis, und das hat auch die Polizei nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner beträgt jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


15.18.59

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Natürlich muss es in Österreich die Frei­heit geben, Demonstrationen abzuhalten, und diese gibt es ja Gott sei Dank. Es ist dies ein Bestandteil unserer demokratischen Grundrechte, und darauf sind wir, glaube ich, gemeinsam stolz.

Gerade im Hinblick darauf ist es zu verurteilen, wenn es im Rahmen von Demonstratio­nen zu Gewaltausschreitungen kommt, auch wenn diese immer nur von einem harten Kern ausgehen, und zwar egal, von welcher Seite. – Das lehnen wir kategorisch ab, meine geschätzten Damen und Herren!

Wir sind uns, glaube ich, alle hier im Hause einig, dass, sollte es zu solchen Ausschrei­tungen kommen oder Gewalt gegen unsere Polizistinnen und Polizisten zum Ausbruch kommen, die Betreffenden einerseits gegen unser geltendes Recht verstoßen und an­dererseits auch die Justiz aufgefordert ist, diese Personen ungeachtet dessen, ob dies während oder außerhalb einer Demonstration passiert, ihrer Strafe zuzuführen.

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, bei all den klaren Worten, dass wir Ge­walt – und ich betone es: egal, von welcher Seite! – auf das Schärfste ablehnen, lade ich Sie auch ein, einmal darüber nachzudenken, dass man natürlich auch provozieren kann. (Abg. Dr. Graf: Bei einer Ballveranstaltung?!) Ich zitiere jetzt nur die Fachliteratur und viele Experten, meine geschätzten Damen und Herren. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie wissen genau, Herr Präsident, dass ein Teil der Burschenschafter engste Kontakte mit rechtsradikalen und auch neonazistischen Szenen hat. (Abg. Weinzinger: Wer? – Abg. Dr. Graf: Wer? Was? Wo?) Das ist nachzulesen, das ist Expertenmeinung. Dass man dadurch auch provoziert, sollten wir eigentlich alle wis­sen. (Abg. Dr. Graf: Im Ballkleid?!)

Wenn wir diese Fragen ernst nehmen, dann, glaube ich, können wir im 21. Jahrhundert nicht sagen, es ist normal, wenn das NS-Regime verharmlost wird, wenn die Gaskam­mern in Frage gestellt werden oder gar die Abschaffung des Verbotsgesetzes diskutiert wird. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich glaube, da ist seitens aller im Haus vertretenen Parteien Handlungsbedarf dahin gehend gegeben, sich klar abzugrenzen, meine geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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