Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 197

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dr. Jarolim: Wollen Sie uns das vorwerfen?) Ich werfe Ihnen vor, dass Sie in Sachen E-Voting keine Taten gesetzt haben, ja.

Uns, den Grünen, ist Demokratie wichtig. Wir werden daher diese Wahl weiterhin beobachten. Wir werden daher, wie bereits angekündigt, gemeinsam mit den Grü­nen & Alternativen StudentInnen die Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft un­geachtet ihres Ausgangs anfechten.

Herr Minister, noch einmal: Beenden Sie, bitte, diese unwürdige Spiel! Beenden Sie an all jenen Fakultäten, wo es jetzt schon zu unvollständigen und zu falschen Stimmzet­teln kommt, den Einsatz von E-Voting! Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn Sie das ganze Experiment stoppen würden, denn Sie haben dem E-Voting und der Diskus­sion um E-Voting in Österreich mit diesem Vorgehen, mit diesem Alleingang keinen guten Dienst erwiesen. (Beifall bei den Grünen.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die ab jetzt zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner eine Redezeit von jeweils 5 Minuten haben.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


16.43.12

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Thema E-Voting sollte man, glaube ich, grundsätzlich einmal überlegen, ob eine Verordnung überhaupt das geeignete Instru­ment ist, demokratische Wahlen und Wahlmodi festzulegen.

Ich glaube, dass es durchaus wert wäre, das in ein Gesetzeswerk zu fassen, weil wir sehen, dass Alleingänge, die mit den demokratischen Grundsätzen nicht übereinstim­men, nicht jenes Ergebnis bringen, das wir uns erwarten.

Beim Thema E-Voting muss man natürlich auch den internationalen Standard betrach­ten.

Es hat das amerikanische Verteidigungsministerium versucht, für seine Angehörigen in Übersee E-Voting zum Prinzip zu machen, und hat einige Studien gemacht. Alle Stu­dien, die diesbezüglich gemacht wurden, sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es erstens nicht sicher ist, dass es zweitens von außen nicht absicherbar ist, dass es drit­tens zur Manipulation von innen geeignet ist und dass es viertens auch das Recht der geheimen Wahl verletzt, weil man trotz Verschlüsselungen auf das Wahlverhalten des Einzelnen namentlich zurückgreifen kann.

Des Weiteren haben die Engländer versucht, E-Voting einzuführen. Auch da ist die Evaluierung zum selben Ergebnis gekommen: nicht sicher und auch den demokrati­schen Prinzipien nicht gerecht werdend.

Es hat auch Finnland den Versuch unternommen, E-Voting einzuführen. Dort sind Hun­derte von Stimmen verschwunden. Und die Evaluierung, die durch den Verwaltungsge­richtshof in Finnland vorgenommen wurde, kam zu dem Ergebnis, dass E-Voting nicht mit den demokratischen Grundprinzipien der geheimen Wahl vereinbar ist, aber auch die Sicherheit nicht in ausreichendem Maße, wie es für Wahlen notwendig ist, gewähr­leistet ist.

Die Deutschen haben kein E-Voting durchgeführt, sondern es wurden Wahlcomputer aufgestellt, es wurde über Computer gewählt. Auch dort ist der Bundesverfassungsge­richtshof zu der Erkenntnis gelangt, dass insbesondere die Wahlhandlung und das Wahlergebnis für die Öffentlichkeit und für den Einzelnen nicht nachvollziehbar sind und daher eine Überprüfung des Wahlvorganges im Sinne der demokratischen Grund-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite