Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 198

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prinzipien der westlichen Demokratien nicht möglich ist. Es wird daher in diesem Er­kenntnis E-Voting untersagt.

Wir sehen also, dass die internationalen Studien eindeutig dagegen sprechen, E-Vo­ting als ein momentan zulässiges und zuverlässiges Verfahren zu bezeichnen.

Letztendlich wurde sogar bei den Präsidentschaftswahlen in Amerika als letzter Ver­such in Florida E-Voting eingesetzt. Dort hat es dann eine Untersuchung der Florida State University gegeben, die zu folgendem Ergebnis gekommen ist: Erstens sind der Manipulation Tür und Tor geöffnet, und zweitens ist die geheime Wahl mit Sicherheit nicht gewährleistet, weil Rückschlüsse auf das Wahlverhalten des Einzelnen möglich sind. (Abg. Mag. Musiol: Warum haben Sie dann gegen diesen Antrag gestimmt?)

Dieser Antrag kam ein bisschen spät. Wir sind schon seit mehreren Jahren gegen E-Voting. (Abg. Mag. Musiol: Sie hätten selbst einen Antrag stellen können!) Ich habe noch nie eine andere Meinung vertreten. (Abg. Mag. Musiol: Aber die Taten waren andere!) Der Grund war der, dass das eigentlich sehr spät eingereicht wurde.

Ich halte das deswegen für eine problematische Vorgangsweise, weil ich glaube, dass Wahlvorgänge nicht in einer Verordnung eines Ministers festgelegt werden dürften. Da­her müssten wir da eine gesetzliche Regelung treffen. Das ist das Grundprinzip, das ich für Wahlen fordere.

Man muss sich, glaube ich, auch vor Augen führen, dass man eine Wahlhandlung, wo man eigentlich die gesellschaftliche Weichenstellung für die nächsten vier bis fünf Jah­re oder noch länger vornimmt, nicht vergleichen kann mit einem Voting für „Dancing Stars“, sondern das ist ein Wahlakt, der bewusst gesetzt werden muss, wo gesell­schaftliche Richtungsentscheidungen stattfinden, und dieser Wahlakt soll auch dem Einzelnen bewusst sein als solcher und nicht gleichgesetzt werden mit Wahlakten, die über das Fernsehen verbreitet werden und wo man den schönsten Mann oder die bes­te Tänzerin oder was weiß ich was wählt. Das hat, glaube ich, nicht auf derselben Ebe­ne stattzufinden. Und auch aus diesem Grund ist E-Voting abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass das Experiment, wie man jetzt sieht, schiefgegangen ist, weil, wie die Kollegin gesagt hat, Abstürze des Systems stattgefunden haben und es falsche Partei­enbezeichnungen gab. Also, sagen wir: Es war ein Versuch, und der war nicht sehr erfolgreich. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.48.28

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! E-Voting ist eine zusätz­lich zur normalen Wahl in der Wahlzelle bestehende Möglichkeit zu wählen und bedeu­tet damit schlicht und einfach ein Mehr an Demokratie.

Als zusätzliche Wahlmöglichkeit ist E-Voting geeignet, einem weiteren Absinken der Wahlbeteiligung entgegenzuwirken. Vergessen Sie bitte nicht, dass mit zuletzt 28-pro­zentiger Wahlbeteiligung die demokratische Legitimation bei den ÖH-Wahlen eine wirk­lich schwindende war. Darin zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, die Formen und Foren der politischen Teilhabe permanent weiterzuentwickeln und den notwendigen Innovationen in diesem Bereich offen gegenüberzustehen.

E-Voting ermöglicht es, zusätzliche gesellschaftliche Gruppen in die Wahlentscheidung wieder stärker einzubeziehen, wie zum Beispiel berufstätige Studierende oder Studie-


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